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Amt, Selbstverwaltung und juristische Person.
Von
Geheimrat Dr. E. HÖLDER, Professor in Leipzig.
Die folgenden Ausführungen sind veranlasst durch OTTO
MAYvERs dankenswerte Besprechung meines Buches über natür-
liche und juristische Personen in diesem Archive (20 8. 590 ff.),
zu deren Inhalt an demselben Orte Stellung zu nehmen er mir
freundlichst gestattet hat. Er hat es in seiner Besprechung als
Publizist mit mir als einem in das publizistische Gebiet über-
greifenden Zivilisten zu tun. Wie aber ihm das zivilistische
Fach keineswegs fremd ist, so habe auch ich schon vor Jahr-
zehnten mich mit publizistischen Fragen beschäftigt (Zeitschrift
für die gesamte Staatswissenschaft 26 S. 617 ff.), und wo es Grund-
problemen der ganzen Rechtswissenschaft gilt, da kann nicht die
eine Auffassung derselben zivilistisch und die andre publizistisch
richtig sein. Wer solche Probleme behandelt, muss für die von
ihm gefundenen Begriffe sich eine eigene Terminologie schaffen,
da die hergebrachte Terminologie der Fachwissenschaft sich vor-
wiegend auf das einzelne Fach beschränkt. Er kann es dabei
nicht vermeiden, Ausdrücke, die der fachmännischen Terminologie
angehören, in weiterem Sinne zu gebrauchen; sind sie doch im
Gebiete des Rechts mehr als sonst zugleich Ausdrücke des Lebens
und andrer Wissenschaften, deren Verwendung in weiterem als