Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 21 (21)

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Amt, Selbstverwaltung und juristische Person. 
Von 
Geheimrat Dr. E. HÖLDER, Professor in Leipzig. 
Die folgenden Ausführungen sind veranlasst durch OTTO 
MAYvERs dankenswerte Besprechung meines Buches über natür- 
liche und juristische Personen in diesem Archive (20 8. 590 ff.), 
zu deren Inhalt an demselben Orte Stellung zu nehmen er mir 
freundlichst gestattet hat. Er hat es in seiner Besprechung als 
Publizist mit mir als einem in das publizistische Gebiet über- 
greifenden Zivilisten zu tun. Wie aber ihm das zivilistische 
Fach keineswegs fremd ist, so habe auch ich schon vor Jahr- 
zehnten mich mit publizistischen Fragen beschäftigt (Zeitschrift 
für die gesamte Staatswissenschaft 26 S. 617 ff.), und wo es Grund- 
problemen der ganzen Rechtswissenschaft gilt, da kann nicht die 
eine Auffassung derselben zivilistisch und die andre publizistisch 
richtig sein. Wer solche Probleme behandelt, muss für die von 
ihm gefundenen Begriffe sich eine eigene Terminologie schaffen, 
da die hergebrachte Terminologie der Fachwissenschaft sich vor- 
wiegend auf das einzelne Fach beschränkt. Er kann es dabei 
nicht vermeiden, Ausdrücke, die der fachmännischen Terminologie 
angehören, in weiterem Sinne zu gebrauchen; sind sie doch im 
Gebiete des Rechts mehr als sonst zugleich Ausdrücke des Lebens 
und andrer Wissenschaften, deren Verwendung in weiterem als
	        
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