Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 21 (21)

— 380 — 
Dispositives und mittelbar geltendes Recht. 
Von 
Dr. ERNST RADNITZKY in Wien. 
In seiner gross angelegten, in die Tiefen des Rechtes und 
in die Ferne der Zeiten führenden Abhandlung über „Ver- 
fassungsänderung und Verfassungswandlung“ wird von JELLINEK 
auch ein Problem berührt, das an allgemeinem Interesse gegen- 
über den von ihm eröffneten Ausblicken in die Zukunft des 
Parlamentarismus gewiss erheblich zurücktritt, aber für den 
Juristen als solchen wohl den bedeutsamsten Punkt in seinen 
Ausführungen bildet. Es sei mir gestattet, aus dem reichen 
Inhalt der Schrift diesen einen Punkt herauszugreifen und einer 
kurzen Erörterung zu unterziehen, da ich gegen die diesfälligen 
Aufstellungen JELLINEKs einen vielleicht nicht ganz unfrucht- 
baren Widerspruch erheben zu können glaube. 
Es handelt sich zunächst um die Frage, ob es ein disposi- 
tives Staatsrecht gibt und was darunter zu verstehen ist. 
Sehen wir fürs erste davon ab, in welchem Zusammenhange 
diese Frage von JELLINEK aufgeworfen und wie sie von ihm 
beantwortet wird, und versuchen wir, sie unabhängig von ihm 
zu entscheiden. Selbstverständlich müssen wir hierbei von dem 
dispositiven Privatrecht ausgehen und uns vor allem darüber 
einigen, was unter diesem zu verstehen ist. Ich verstehe nun
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.