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schenden Ansicht gelten darf, äusserst sich hierüber in seinem
Deutschen Staatsrecht I S. 175 folgendermassen: „Dispositive
Rechtssätze sind ausschliesslich eine charakteristische Erscheinung
auf dem Gebiete des Privatrechtes.. Das öffentliche
Recht kennt sie nicht; denn sie sind nur denkbar als
Gegenstück zur Erscheinung der rechtsgeschäftlichen Privatwill-
kür, die durch den Begriff des öffentlichen Rechtes ausge-
schlossen ist“.
Man braucht aber nur das positive Recht flüchtig zu durch-
forschen, um sich von der Unhaltbarkeit dieser Meinung zu über-
zeugen. Ist doch einer der fundamentalsten Rechtssätze, die in
einer Erbmonarchie Geltung haben, der Satz,- dass der Monarch
lebenslänglich regiert, ausgesprochen dispositiver Natur, wenn
man zur Einsicht gelangt ist, dass der Thronverzicht nicht, wie
noch immer von manchen Seiten behauptet wird ?, ein Regie-
rungsakt, sondern die Ausübung einer dem Monarchen als Privat-
person zustehenden Befugnis, also ein Ausfluss jener rechtsge-
schäftlichen Privat-Willkür ist, die nach HAENEL im Öffentlichen
Rechte begrifismässig ausgeschlossen sein soll. Und dasselbe
gilt natürlich auch von jenen Rechtssätzen, auf welchen die
Lebenslänglichkeit resp. die auf eine gewisse Zahl von Jahren
beschränkte Dauer der Kammermitgliedschaft und anderer ver-
zichtbarer Öffentlicher Rechte beruht. Dispositiven Charakter
hat ferner eine ganze Anzahl verfassungsrechtlicher Detailbe-
stimmungen, z. B. manche Vorschriften für den Fall mehrfacher
Wahlen, insofern der mehrfach Gewählte den Wahlbezirk, als
dessen Abgeordneter er fungieren soll, in erster Linie selbst zu
® So z. B. von HAUKE, Die geschichtlichen Grundlagen des Monarchen-
rechtes S. 136. Vgl. jedoch v. FrıscH Der Thronverzicht S. 4 und 75, der
ın Uebereinstimmung mit mir darauf hinweist, dass die Disposition über
ein Recht nie ein Akt der Ausübung dieses Rechtes sein könne. Ich möchte
ergänzungsweise bemerken, "dass die Vorstellung, jemand könne über ein
Recht kraft eben dieses Rechtes verfügen, an den sich bei seinem eigenen
Zopf emporziehenden Münchhausen erinnert.