Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 21 (21)

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Die oben vertretene Auffassung hat jedoch LoEnIn@ ’3 be- 
stritten. Er glaubt, dass die süddeutschen Gesetzgebungen von 
der richtigen Ansicht ausgehen, wenn sie in den sog. Blankett- 
strafgesetzen des RStGB. eine reichsgesetzliche Delegation zum 
Erlasse von Polizeiverordnungen erblicken. Seinen Standpunkt 
hat LOENING nicht weiter begründet, jedenfalls ist aber seine 
Meinung durch die oben zitierten neueren Untersuchungen als 
widerlegt zu betrachten. 
Dass die süddeutsche Gesetzgebung auf dem von LOENING 
vertretenen Standpunkt steht, ist allerdings richtig. Die An- 
nahme von THOMA “% dass das badische Einführungsgesetz zum 
RStGB. von 1871 in der irrigen Annahme einer reichsgesetz- 
lichen Delegation des 8 366 Ziff. 10 durch LoEnInGs Auf- 
fassung inspiriert war, klingt nicht sehr wahrscheinlich °. Wenn 
THoMA unter Berufung auf SCHICKER ’®* weiter ausführt, das 
württembergische PolStGB. habe sich dieser irrtümlichen Auf- 
fassung nicht angeschlossen, so geht das jedenfalls aus der an- 
gezogenen Stelle nicht hervor. Im Gegenteil, SCHICKER spricht 
an anderer Stelle ”” davon, dass der $ 366 Ziffer 10 zu allge- 
meinen Verordnungen ermächtige. Also auch im württember- 
gischen Recht scheint man eine reichsgesetzliche Dele- 
gation anzunehmen, es ist jedenfalls im PolStGB. vom 27. Dez. 
1871 kein Rechtssatz für die zu 8 366 Ziff. 10 erlassenen Polizei- 
verordnungen zu finden. 
73 LOENING, Deutsches Verw.R. S. 235 Note 3. 
 TpoMmA a. a. O. S. 319. 
75 Der von THomA zitierte Aufsatz (Zeitschrift für badische Verwaltung 
und Verwaltungsrechtspflege 1871 S. 185, 193) ‚stammt nicht von LOENING, 
sondern von dem Herausgeber WIELANDT (vergl. S. 89). Ausserdem scheint 
der Verfasser dieses Aufsatzes von der Annahme einer reichsgesetzlichen 
Delegation weit entfernt. (Vergl. z.B. S. 192b). Jedenfalls ist ein solcher 
Gedanke nirgends klar ausgesprochen. 
76 SCHICKER, Das Polizeistrafrecht und Polizeistrafverfahren in Würt- 
temberg 3. Aufl. 1899 S. 248 N. 1 und 2. 
7° SCHICKER, a. a. O. S. 64 Nr. 4, S. 65 Absatz 5 und 6. 
Archiv für öffentliches Recht. XXI. 4. 37
	        
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