Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 21 (21)

— 60 7° — 
gebenen Schreiben, das folgendem Beschlusse entsprach: 
Comm. der Breslauischen O.A.Reg. zur Nachricht, und sey 
also hiernach den gewesenen Feld-Officianten nur das Auftragen 
ihrer aus dem Dienste mit gebrachten Uniform, nicht aber die 
Anschafung neuer zu gestatten. 
Ita conclusum in Consilio Status 
den 18ten April 1791. Carmer. 
(gez.) A. v. Danckelman. 
Ob diese Entscheidung des Staatsrates jedoch wirklich den 
Sinn der Kabinetsorder traf, mag füglich dahingestellt bleiben.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.