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Literatur.
Dr. Hermann Rehm, Professor. Prädikat- und Titelrechtder deut
schen Standesherren. Eine rechtlich-kulturgeschichtliche Unter-
suchung im Auftrag des Vereins der deutschen Standesherren unternom-
men, München 1905, J. Schweitzer Verlag. 359 S. Preis broch. Mk. 11.50
Ueber das trotz einheitlicher Grundzüge recht verschiedenartig und
zuweilen gar innerhalb des nämlichen Staates widersprechend geordnete
Prädikat- und Titelrecht der deutschen Standesherren gibt REHM in diesem
Werke eine fleissig gearbeitete, eingehende Untersuchung.
Von den beiden Prädikaten, die hier zur Frage kommen, Durch-
laucht und Erlaucht, kam das erstere in der Form „Durchlauchtig®
bis ins 16. Jahrhundert nur dem Kaiser zu. Die Fürsten waren bis dahin
„hochgeboren“. Erst in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts verliehen
die Kaiser einzelnen Fürsten als Zeichen besonderer Gnade die Titulatur
„Durchlauchtighochgeboren®. Die Wahlkapitulation Ferdinands III. 1636
gewährte sie dann generell allen Kurfürsten. Nicht allzulange darauf,
nämlich seit 1659, wurde sie wieder und zwar gegen Taxen einzelnen
Fürsten als besondere Auszeichnung weiter verliehen, worauf die Kurfürsten
nach langem Drängen 1711 für sich das Prädikat „durchlauchtigst“ durch-
setzten. Der Untergang des Deutschen Reiches nahm den Mediatisierten
wie ihre Reichsstandschaft so auch ihre Prädikate. Die souverän gewor-
denen Landesherren bezeichneten sie einfach als Herr Fürst, Herr Graf.
Nach der Niederwerfung der Fremdherrschaft ordneten die einzelnen deut-
schen Staaten zunächst selbständig das Titel- und Prädikatwesen der zu
Standesherren gewordenen Mediatisierten in verschiedener Weise. Im
Jahre 1825 resp. 1829 einigten sie sich dann durch Bundesratsbeschluss,
den Häuptern der fürstlichen mediatisierten Familien als Ausdruck
ihrer Ebenbürtigkeit mit den souveränen Familien das Prädikat Durch-
laucht zu geben, ein Beschluss, über den die Staaten in der Folge noch
hinausgingen. Den Häuptern der mediatisierten gräflichen Familien
erteilte zuerst Hessen das Prädikat „Erlaucht“, ein Prädikat, welches