Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 21 (21)

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konstitutionellen Theorie“ gehörenden Grundrechte so ausführlich behandelt, 
so ist die Ursache offenbar allein in der Rücksichtnahme auf das System 
v. RÖNNES zu suchen. —] Der Abschnitt über die Staatsbehörden gliedert 
sich in drei Kapitel: Einteilung des preussischen Staates, Organismus der 
Verwaltungsbehörden, Gerichtswesen. [Gerade beim Kapitel „Organismus 
der Verwaltungsbehörden war wegen der Neuorganisation durch die Gesetz- 
gebung der siebziger und achtziger Jahre wie an keiner andern Stelle des 
Buches eine Neuschaffung des Textes notwendig. Welche Arbeit die er- 
schöpfende Sammlung und systematische Anordnung dieses Stoffes erforderte, 
zeigt wohl am besten der Abschnitt über die Bezirksregierungen S. 524 ff!] 
Eine Reihe von Nachträgen zu beiden Bänden ist dazu bestimmt, den 
gesamten während ihrer Bearbeitung erst erschienenen Rechtsstoff bis auf 
die jüngste Zeit nachzuholen. Auf diese Weise ist auch der erste Band 
dem neuesten Stande der Wissenschaft angepasst und dadurch die Monopol- 
stellung des ganzen Werkes — soweit es bis jetzt vorliegt — unter allen 
Lehrbüchern des preussischen Staatsrechts auch nach der Seite der Voll- 
ständigkeit und praktischen Brauchbarkeit zweifellos gesichert werden. 
Wenn der Verfasser am Schlusse der Vorrede zum zweiten Bande der 
Hoffnung Ausdruck verleiht, dass sein Buch „in der neuen Gestaltung auch 
den neuen Bedürfnissen Genüge tun und als Nachschlagewerk und Weg- 
weiser für das weite Gebiet unseres vielgestaltigen und in so starker Ent- 
wicklung begriffenen öffentlichen Lebens und Rechtes seinen Wert behaup- 
ten“ möge, so wird ihm die Verwendung des Buches in Theorie und Praxis 
sicherlich bald bestätigen können, dass er sich in seinen Erwartungen 
nicht getäuscht hat, dass man ihm gegenüber vielmehr nur den einen noch 
unerfüllten aber hoffentlich in nicht zu ferner Zeit erfüllbaren Wunsch 
hegt, es möge ihm vergönnt sein, sein grosses preussisches Staatsrechts- 
system in raschem Weiterbau zur Vollendung zu bringen und damit einer 
der dringendsten wissenschaftlichen Forderungen der Gegenwart zu genügen. 
Bonn. Dr. jur. Friedr. Giese, 
Stier-Somlo, Professor Dr, Die Ausbildung der höheren Ver- 
waltungsbeamten,. Grundsätzliche Erörterungen. Berlin 1906. 
R. v. Deckers Verlag. 83 Seiten. 
JELLINEK erzählt einmal, dass in dem ersten Drittel des 19. Jahr- 
hunderts Vorlesungen über Theorie und Praxis der Staatsverwaltung sowie 
über Polizeiwissenschaft in Heidelberg von dem Vertreter der — Geologie 
und Mineralogie gehalten wurden. Ich bringe die köstliche Mitteilung nicht 
obne Absicht hier bei: sie lässt die Hoffnung nicht zu schanden werden, 
dass in gemächlichem Tempo das auch noch jetzt stiefmütterlich behandelte 
Verwaltungsrecht im Unterrichte die gebührende Stellung erhält, nachdem
	        
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