— 607 —
konstitutionellen Theorie“ gehörenden Grundrechte so ausführlich behandelt,
so ist die Ursache offenbar allein in der Rücksichtnahme auf das System
v. RÖNNES zu suchen. —] Der Abschnitt über die Staatsbehörden gliedert
sich in drei Kapitel: Einteilung des preussischen Staates, Organismus der
Verwaltungsbehörden, Gerichtswesen. [Gerade beim Kapitel „Organismus
der Verwaltungsbehörden war wegen der Neuorganisation durch die Gesetz-
gebung der siebziger und achtziger Jahre wie an keiner andern Stelle des
Buches eine Neuschaffung des Textes notwendig. Welche Arbeit die er-
schöpfende Sammlung und systematische Anordnung dieses Stoffes erforderte,
zeigt wohl am besten der Abschnitt über die Bezirksregierungen S. 524 ff!]
Eine Reihe von Nachträgen zu beiden Bänden ist dazu bestimmt, den
gesamten während ihrer Bearbeitung erst erschienenen Rechtsstoff bis auf
die jüngste Zeit nachzuholen. Auf diese Weise ist auch der erste Band
dem neuesten Stande der Wissenschaft angepasst und dadurch die Monopol-
stellung des ganzen Werkes — soweit es bis jetzt vorliegt — unter allen
Lehrbüchern des preussischen Staatsrechts auch nach der Seite der Voll-
ständigkeit und praktischen Brauchbarkeit zweifellos gesichert werden.
Wenn der Verfasser am Schlusse der Vorrede zum zweiten Bande der
Hoffnung Ausdruck verleiht, dass sein Buch „in der neuen Gestaltung auch
den neuen Bedürfnissen Genüge tun und als Nachschlagewerk und Weg-
weiser für das weite Gebiet unseres vielgestaltigen und in so starker Ent-
wicklung begriffenen öffentlichen Lebens und Rechtes seinen Wert behaup-
ten“ möge, so wird ihm die Verwendung des Buches in Theorie und Praxis
sicherlich bald bestätigen können, dass er sich in seinen Erwartungen
nicht getäuscht hat, dass man ihm gegenüber vielmehr nur den einen noch
unerfüllten aber hoffentlich in nicht zu ferner Zeit erfüllbaren Wunsch
hegt, es möge ihm vergönnt sein, sein grosses preussisches Staatsrechts-
system in raschem Weiterbau zur Vollendung zu bringen und damit einer
der dringendsten wissenschaftlichen Forderungen der Gegenwart zu genügen.
Bonn. Dr. jur. Friedr. Giese,
Stier-Somlo, Professor Dr, Die Ausbildung der höheren Ver-
waltungsbeamten,. Grundsätzliche Erörterungen. Berlin 1906.
R. v. Deckers Verlag. 83 Seiten.
JELLINEK erzählt einmal, dass in dem ersten Drittel des 19. Jahr-
hunderts Vorlesungen über Theorie und Praxis der Staatsverwaltung sowie
über Polizeiwissenschaft in Heidelberg von dem Vertreter der — Geologie
und Mineralogie gehalten wurden. Ich bringe die köstliche Mitteilung nicht
obne Absicht hier bei: sie lässt die Hoffnung nicht zu schanden werden,
dass in gemächlichem Tempo das auch noch jetzt stiefmütterlich behandelte
Verwaltungsrecht im Unterrichte die gebührende Stellung erhält, nachdem