Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 21 (21)

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Wissenszweig der sozialen Gesetzgebung herantritt, sind die Ausführungen 
des Textes bestimmt, in denen das Wesentliche und Grundsätzliche zu 
bieten Gegenstand ernstlicher Bemühung war. Dem wiederholten Studium 
und dem weitern Eindringen wollen die Anmerkungen dienen“. Die Durch- 
sicht des Buchs bestätigt diese Absicht des Verfassers in jeder Beziehung. 
Die Ausführungen des Textes erfüllen die Aufgabe eines Grundrisses und 
dieser mit den Anmerkungen zusammen diejenige eines Lehr- und Hand- 
buchs; es wird der gegenwärtige feste Bestand der Wissenschaft und Recht- 
sprechung in zweckentsprechender Form übersichtlich und zuverlässig dar- 
geboten. Dies ist für den Gebrauch des Buchs um so wertvoller, als die 
Betrachtungen im Texte gewissermassen die Quintessenz dessen darstellen, 
was in den Anmerkungen durch die Rechtsprechung u. s. w. belegt wird. 
Von den 2 Büchern, in welche das Werk geteilt ist, enthält das erste eine 
Besprechung des Begriffes der deutschen Sozialgesetzgebung, ferner die 
Behandlung der wirtschaftsgeschichtlichen Voraussetzungen und die Ein- 
teilung der Sozialgesetzgebung. Es folgt die Arbeiterfürsorge bis zum 
Versicherungszwang und dessen Einführung, sowie die Schilderung des 
Arbeiterschutzes in Deutschland. Das 2. Buch umfasst das Arbeiterver- 
sicherungsrecht im besonderen die Krankenversicherung. Der Anhang 
bringt eine Anzahl in Betracht kommender Gesetze und Verordnungen, 
Quellen und ausführliches alphabetisches Sachregister bilden eine erwünschte 
Beigabe. Der reiche Inhalt des Buchs und die gute Ausstattung lassen den 
Preis angemessen erscheinen. Wir können STIER-SOMLOs Werk nur ange- 
legentlich empfehlen. 
Leipzig. Wengler.
	        
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