Relchsgerichtliche Entscheibungen. 15
S. 121. Urth. d. Oberlandesgerichts Nürnberg v.
16. Dezember 1886.
. 3.
Zu HGB. Art. 347. Untersuchung der
übersandten Waare (Mahagoniholz) —
Stellen zur Disposition.
Der Begriff der Untersuchung der übersandten Waare
schließt eine Disposition über kleinere Theile der Substanz
nicht aus; diese Verfügung hat sich jedoch auf
das äußerste Maß zu beschränken, das erforderlich ist,
um zu erforschen, ob die Waare diejenigen Eigenschaften
besitzt, welche sie der vertragsmäßigen Voraussetzung
nach besitzen muß. Die Prüfung von
Mahagoniblöcken kann durch Anschneiden, Abschneiden
eines kleinen Theiles oder auf ähnliche Weise,
um die durch Verwitterung äußerlich unkenntlich gewordene
Naturfarbe ersehen zu können, geschehen;
eine Zerschneidung der Blöcke in mehrere Platten
enthält jedoch eine Ueberschreitung des im ordnungsmäßigen
Geschäftögange thunlichen Maßes der Untersuchung
und eine Verfügung über die Waare,
welche die Disvpositionsstellung ausschließt. Urth.
d. Oberlandesgerichts Nürnberg vom 17. Deember
1886. k
Mittheilungen aus der Rechtsprechung des Reichsgerichts.
- Eherecht.
Klage auf Ungiltigkeitserklärung einer bereits
rechtskräftig geschiedenen Ehe (Preuß.
LR.). Der Berufungsrichter erachtet die jietzige
Klage auf Ungiltigkeitserklärung der bereits rechtskräftig
geschiedenen Ehe der Parteien für rechtlich
unzulässig, weil ihr materiell die Voraussetzung des