Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Ergänzungsband zu Band 54. (54e)

Relchsgerichtliche  Entscheibungen.  15

S.  121.  Urth.  d.  Oberlandesgerichts  Nürnberg  v.
16.  Dezember  1886.

.  3.

Zu  HGB.  Art.  347.  Untersuchung  der
übersandten  Waare  (Mahagoniholz)  —
Stellen  zur  Disposition.

Der  Begriff  der  Untersuchung  der  übersandten  Waare
schließt  eine  Disposition  über  kleinere  Theile  der  Substanz
  nicht  aus;  diese  Verfügung  hat  sich  jedoch  auf
das  äußerste  Maß  zu  beschränken,  das  erforderlich  ist,
um  zu  erforschen,  ob  die  Waare  diejenigen  Eigenschaften
  besitzt,  welche  sie  der  vertragsmäßigen  Voraussetzung
  nach  besitzen  muß.  Die  Prüfung  von
Mahagoniblöcken  kann  durch  Anschneiden,  Abschneiden
  eines  kleinen  Theiles  oder  auf  ähnliche  Weise,
um  die  durch  Verwitterung  äußerlich  unkenntlich  gewordene
  Naturfarbe  ersehen  zu  können,  geschehen;
eine  Zerschneidung  der  Blöcke  in  mehrere  Platten
enthält  jedoch  eine  Ueberschreitung  des  im  ordnungsmäßigen
  Geschäftögange  thunlichen  Maßes  der  Untersuchung
  und  eine  Verfügung  über  die  Waare,
welche  die  Disvpositionsstellung  ausschließt.  Urth.
d.  Oberlandesgerichts  Nürnberg  vom  17.  Deember
1886.  k

Mittheilungen  aus  der  Rechtsprechung  des  Reichsgerichts.


-  Eherecht.

Klage  auf  Ungiltigkeitserklärung  einer  bereits
  rechtskräftig  geschiedenen  Ehe  (Preuß.
LR.).  Der  Berufungsrichter  erachtet  die  jietzige
Klage  auf  Ungiltigkeitserklärung  der  bereits  rechtskräftig
  geschiedenen  Ehe  der  Parteien  für  rechtlich
unzulässig,  weil  ihr  materiell  die  Voraussetzung  des