Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Ergänzungsband zu Band 54. (54e)

Siebenter  Ergänzungsband.  M  2.
Dr.  J.  A.  Zeuffert's

Plätter  für  Zechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

y  Müitthell  4  R  6  des  Rel
Andalt  8  *3“  Kechelpeeng  àe  Nelchsgerichte  in  Sirel-Mittheilungen

  aus  der  Rechtsprechung  des  Reichsgerichts
  in  Strafsachen.

Strafgesetzbuch  für  das  Deutsche  Reich.  6

Das  Merkmal  der  Vermögenöbeschäditgung
  beim  Betruge.  Die  vereinigten  Straf-Senate
  des  Reichsgerichts  haben  folgenden  Rechtssatz
  angenommen:

„Derjenige,  welcher  ausdrücklich  nur  auf  feste
„Prämie  versichern  und  eine  Verpflichtung  zu
„Nachschüssen  nicht  übernehmen  will,  ist  im  Sinne
„des  §  263  des  St  GB.  on  seinem  Vermögen
„nicht  ohne  weiteres  beschädigt,  wenn  er  durch
„Täuschung  bestimmt  wird,  einer  auf  Gegenseitig-„keit
  gegründeten  Versicherungsgesellschoft  beizu-„treten
  und  dadurch  die  Verpflichtung  zu  über-„nehmen.“


In  der  sehr  umfangreichen  Begründung  werden
zunächst  die  verschiedenen  Ansichten,  welche  sich  Über
die  Bedeutung  der  „Vermögensbeschädigung“  geltend
gemacht  haben,  besprochen;  es  wird  hiebel  die  sogenannte
  subjektive  Theorie,  nach  der  eine  Vermögensbeschädigung
  vorhanden  sein  soll,  „wenn  der  Getäuschte
  eine  auf  sein  Vermögen  bezügliche  Verfügung
lediglich  deshalb  getroffen  hat,  weil  er  in  Irrthum
versetzt  worden  war  ...  ohne  dah  in  solchem  Falle

VII.  Ergänzungsband.