Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 24 (24)

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Aufsätze. 
Die Grenzen der Polizeigewalt im fran- 
zösischen Recht. 
Eine rechtsvergleichende Darstellung unter besonderer 
Berücksichtigung des preussischen Rechts. 
Von 
Dr. KURT WOLZENDORFF in Heidelberg. 
81. 
Einleitung: Die polizeiliche Kompetenzim All- 
gemeinen. 
Die Polizeigewalt ist eine Schöpfung des absoluten Regimes, 
ihre Grenzen sind eine Schöpfung des Rechtsstaats. Das Rechts- 
staatsprinzip, oder, wie es die Franzosen nennen, le regime de 
droit ou de la l&galite, hat die Bedeutung, dass die Freiheit des 
Einzelnen nur auf Grundlage des Gesetzes eingeschränkt werden 
kann!. Eine Einschränkung durch die Polizei ist daher nur 
insofern möglich, als diese durch Gesetz dazu ermächtigt ist. 
Diese Ermächtigung kann so geschehen, dass der Polizei die 
Befugnis zur Festsetzung der polizeilichen Norm und der auf deren 
Uebertretung gesetzten Strafe gegeben wird; das ist das System 
des preussischen Rechts. Die Ermächtigung kann aber auch auf 
  
! Im französischen Recht ist dieser Grundsatz positivrechtlich enthalten 
im Art. 4 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte. 
Archiv für öffentliches Recht. XXIV. 3. 23
	        
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