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Konsequenzen, die aus ihrem Gedanken zu entnehmen sind, im
prozessualen Recht von bescheidener Bedeutung bleiben. Das
formelle Auslieferungsrecht bedarf nicht des engen Anschlusses
an das nationale Strafverfahren, der das materielle mit dem na-
tionalen Strafrecht verknüpft. Er wäre auch nur schwer herzu-
stellen. Das nationale Prozessverfahren enthält nicht in allen
Teilen Parallelen zum Auslieferungsverfahren, wie denn nationale
Rechtshilfe und internationale Rechtshilfe keine Gleichstellung
vertragen. Eher noch ist ein Zusammenhang mit dem nationalen
Staatsrecht, mit verfassungsmässigen Bestimmungen zu wahren.
Aber auch hier ist die Verbindung nach deutschem Auslieferungs-
recht locker, und ein unmittelbar bestimmender Einfluss auf die
(Gestaltung nicht zu erkennen. Die Auslieferungsprozedur er-
scheint als ein selbständig ausgebildetes Verfahren, in dem man-
ches Willkürliche unterläuft. Das gilt in verstärktem Grade von
den Materien, die in den Auslieferungskonventionen mitgeregelt
zu sein pflegen, als da sind: Rückgabe von Sachen, Durchliefe-
rungen, Zeugenvernehmungen, Konfrontationen von Beschuldigten,
Kostenerstattungen und dergl. Die Vereinbarungen bieten ein
so buntes Bild dessen, was in diesen Angelegenheiten zwischen
den kontrahierenden Staaten Rechtens sein soll, dass die Auf-
stellung einheitlicher Grundsätze zur Unmöglichkeit geworden
ist. Aber gerade diese Verschiedenheiten zeigen, wie eifrig man
sich an die Gegenseitigkeit hielt. Denn im allgemeinen ist keine
Rede davon, dass etwa das Deutsche Reich für sich eine beson-
dere Art von Auslieferungsprozedur ausgebildet hätte und nun
in allen Verträgen diesen Modus für sich als bindend stipulierte,
und dass dann die jeweiligen Vertragsgegner ihrerseits entspre-
chend verführen, sondern in jeder Konvention findet eine aus-
drückliche Einigung auf ein bestimmtes, mehr oder minder voll-
ständig geregeltes Verfahren statt, und dieses wird dann zur
beiderseitigen Beobachtung vertraglich festgelegt. Dass man auf
die Weise, je nach den besonderen Wünschen der beteiligten