Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 25 (25)

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eine tatsächliche Revision und Korrektur des ausländischen Ur- 
teils unter Umständen unvermeidlich ist. Reine Retorsion ist es, 
wenn die deutschen Staaten im entsprechenden Fall ganz das 
sleiche umständliche Verfahren beobachten!?. Auf derselben 
Linie läge es, wenn die preussische Regierung bei Durchlieferungen, 
für deren Bewilligung in England und Amerika ein vollständiges 
Auslieferungsverfahren eingeleitet wird, diesen Staaten gegenüber 
in derselben Weise vorginge !?!., Retorsion ist es, wenn der preus- 
sische Justizminister das ausserordentlich schwerfällige Zustel- 
lungsverfahren, das in Ungarn gehandhabt wird, bei ungarischen 
Ersuchen gleichfalls zur Anwendung bringen lässt!?”?. Diese 
Retorsion ist nichts anderes als Reziprozität. Der Staat, der 
ein freieres Verfahren zu üben pflegt, verumständlicht es nur, 
weil der Vertragsgegner ihm gegenüber ein engeres System be- 
folgt. So wird auch das formelle Auslieferungsrecht mit seinen 
Anhängseln von der Gegenseitigkeit beherrscht. Wo die Rechts- 
hilfe, wie das im Deutschen Reich Regel ist, ganz allgemein 
ausser allen Spezialvoraussetzungen nur geleistet wird, wenn die 
Straftat, auf die sie sich bezieht, auch im Deutschen Reich straf- 
bar wäre123, steht das prozessuale Extraditionsrecht insoweit 
in vollständiger Parallele zum materiellen. Was hier für den 
Eintritt der Verpflichtung Bedingung ist, wird auch dort die 
Voraussetzung. Darin sind beide Teile des Auslieferungsrechts 
eng mit einander verknüpft. 
120 DELIUS in der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft 
Bd. 11 8. 699. 
121 Denıus in der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft 
Bd. 11 8. 697. 
122 Deus in der Zeitschrift für internationales Privat- und öffentliches 
Recht Bd. 11 S. 164, 165. Vgl. die allgemeine Verfügung vom 15. Mai 
1904, betreffend die Zustellung ungarischer Schriftstücke, im Preuss. Justiz- 
ministerialblatt 1904 S. 130. 
123 DeLius in der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft 
Bd. 16 8. 289, 295. 
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