Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 25 (25)

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brechen (crimes), auch Vergehen (delits) und ausnahmsweise 
selbst Uebertretungen (contraventions) in die Auslieferungsliste 
aufgenommen wurden; quantitativ, indem sich die Anzahl der 
Delikte in den einzelnen Kategorien ständig vermehrte!%. Man 
gewinnt hieraus für die Auslegung in manchen Fällen die Be- 
rechtigung, bei der Einstellung eines strafrechtlichen Typusbe- 
griffs in das Verzeichnis die qualifizierten Fälle als mitgemeint 
anzusehen. Das ist insbesondere dann zulässig, wenn die qualifi- 
zierten Fälle gleichsam die Verbindung zwischen zwei Ausliefe- 
rungsdelikten herstellen, wie das z. B. bei der Körperverletzung 
mit tödlichem Ausgang der Fall ist, die zwischen schwerer Kör- 
perverletzung und den Tötungsverbrechen liegt. Bei den privile- 
gierten und den als Sonderdelikte behandelten Tatbeständen 
kann man nicht in gleicher Weise vorgehen, weil die Verträge 
das strafrechtliche Mindestgewicht ihrer Auslieferungsreate als 
etwas so wichtiges ansehen und jede Unterschreitung als rechts- 
widrig empfinden würden!*,. Bauen sie doch grade ihre Vor- 
stellung von der Reziprozität auf die kriminelle Bedeutung der 
Auslieferungshandlung auf. 
45. Einige praktische Anwendungen mögen diese Gedanken 
erläutern. 
Der Vertrag des Deutschen Reiches mit Belgien 
von 1874 lässt in Art. 1 Ziffer 1 Auslieferungspflicht eintreten: 
„wegen Totschlags, Mordes, Gift- „pour meurtre, assassinat, empoi- 
mordes, Elternmordes und Kinder- |sonnement, parricide et infanticide.“ 
mordes.* 
In der dem Reichstage zu dieser Konvention vorgelegten 
Denkschrift wird im Hinblick auf die vorstehenden Auslieferungs- 
fälle bemerkt!t’: „Bei Ziffer 1 wäre die besondere Erwähnung 
1465 Diese Tendenz ist oft bemerkt worden; vgl. KnıtscHky S. 657; 
BEAUCHET p. 97 et suiv. und andere. 
146 Siehe die Entscheidung der Frage, ob „murder“ auch „manslaughter“ 
enthalte und die Begründung des Nein bei CLARKE p. 80. 
147 Stenographische Berichte über die Verhandlungen des deutschen
	        
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