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mit seinem System der excuses legales stellt in Art. 411 f. eine
Reihe von Fällen zusammen, in denen die Tötung excusable ist
und nur mit den in Art. 414 aufgeführten Strafen belegt werden
darf. Der Grund dieser besonderen Formulierungen ist der, dass
der (tesetzgeber wegen der Bedeutung der Fälle glaubte, ihre
Beurteilung nicht dem Ermessen des Richters überlassen, sondern
selbst ausdrücklich Bestimmung treffen zu sollen !#*, Ihrem We-
sen nach sind diese excuses mithin nichts anderes als formulierte
mildernde Umstände In allen Fällen der erwähnten Artikel
besteht die excuse in der Provokation des Täters, also gerade
in dem Umstande, der auch nach dem deutschen $ 213 der vor-
nehmste Grund zur Strafmilderung sein soll!5. Da demnach
im belgischen Strafrecht eine Verselbständigung der milder zu
beurteilenden Tatbestände ebenfalls nicht eingetreten ist, so ıst
die erforderliche Parallelverpflichtung nachweisbar vorhanden !°®.
Aus einem anderen Grunde ist auch der Totschlag bei
Ausführung einer Straftat schlechtweg als Totschlag
des Vertrages und damit als auslieferungspflichtig anzusehen.
8 214 lautet: „Wer bei Unternehmung einer strafbaren Hand-
lung, um ein der Ausführung derselben entgegentretendes Hin-
dernis zu beseitigen oder um sich der Ergreifung auf frischer
Tat zu entziehen, vorsätzlich einen Menschen tötet, wird mit
Zuchthaus nicht unter 10 Jahren oder mit lebenslänglichem
Zuchthaus bestraft“. Diese Strafbestimmung stellt wie der As-
zendententotschlag einen qualifizierten Totschlagsfall dar, der
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15% PRINS, science penale p. 281.
155 Prıns p. 286 et suiv. ausführlich über die einzelnen Tatbestände.
Von dem Abdruck auch dieser Bestimmungen ist der Raumersparnis halber
abgesehen worden.
156 Das belgische Auslieferungsgesetz vom 15. März 1974, dessen amt-
liche Veröffentlichung in Fussnoten die einschlagenden Artikel des code
penal angab, erwähnt zu seiner Ziffer 1 die art. 411 fg. nicht — vgl. OLI-
VIER ET ERNST p. 7 —, für eine bestimmte Konvention wird dadurch aber
der Nachweis ihrer Auslieferungsmässigkeit nicht ausgeschlossen.