Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 25 (25)

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Aufsätze. 
Der Gemeindesozialismus und seine gesetz- 
lichen Schranken im preussischen Kommu- 
nalrecht. 
Von 
STEPHAN GENZMER, Wirklichem Geheimem Oberregierungsrat 
Senatspräsidenten des preussischen Oberverwaltungsgerichts. 
  
I. 
Mit den Ausdrücken sozial, sozialistisch und so- 
zialdemokratisch pflegt man Bestrebungen zu bezeichnen, 
denen der Zweck gemeinsam ist, eine Verbesserung der Gesell- 
schaftsordnung auf wirtschaftlichem Gebiete, namentlich im In- 
teresse der unteren Volksklassen herbeizuführen. Diese Bestre- 
bungen stehen im Gegensatz zudem Individualismus, der 
eine Beschränkung des Einzelnen in seiner wirtschaftlichen Be- 
tätigung und eine Einwirkung auf seine wirtschaftlichen Verhält- 
nisse durch gesetzliche Vorschriften oder Massnahmen der obrig- 
keitlichen Verwaltung ablehnt. Sie unterscheiden sich aber von 
einander hauptsächlich durch die zur Erreichung jenes Zweckes 
anzuwendenden Mittel. Die Sozialpolitik will jenen Zweck 
durch Verbesserung der b estehenden Wirtschafts- und Ge- 
sellschaftsordnung erreichen, deren Grundlage, die privatwirt- 
Archiv für öffentliches Recht. XXV. 2. 11
	        
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