Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 25 (25)

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meindesozialismus gewünschten Einrichtungen von politischen, 
sozialen, ethischen oder religiösen Gesichtspunkten aus gewür- 
digt werden, sondern es soll nur gezeigt werden, worin die er- 
wähnten Bestrebungen bestehen und untersucht werden, ob für 
ihre Durchführung nach dem jetzigen Rechtsstande in Preussen 
der Weg unbeschränkt offen steht oder welche gesetzlichen Vor- 
schriften sein Betreten verhindern oder erschweren können. 
II. 
Have fei. Auch die Gestaltung der wirtschaftlichen Ver- 
hältnisse der menschlichen Gesellschaft ist keine bleibende und 
unveränderliche, sondern befindet sich im Flusse der Fortent- 
wickelung. Sie wird bestimmt durch die technischen Fort- 
schritte in der Güterproduktion und durch die sittlichen 
Anschauungen des Volks. Die technischen Fortschritte 
beeinflussen vorzugsweise die Form der Gütererzeugung, 
deren Herstellung mittels Einzelarbeit, Arbeitsteilung oder Ge- 
meinschaftsarbeit, die sittlichen Anschauungen dagegen die Art 
der Güterverteilung, die Bemessung des Anteils, der 
dem Einzelnen an dem Arbeitsertrage gewährt wird. Sittliche 
Anschauungen führen ferner dazu, dass die Arbeit dem Einzelnen 
nicht nur das Mittel zur Gewinnung seines eigenen Lebens- 
unterhalts und zur Förderung seiner eigenen Lebenszwecke 
ist, sondern ihm auch ein Mittel zur Förderung der Lebenszwecke 
anderer Menschen wird. Der menschliche Egoismus tritt zu- 
rück vor dem Altruismus, der durch die eigene Arbeit auch die 
Wohlfahrt der anderen fördern will, und vor dem Triebe zur 
Gerechtigkeit, die eine Aneignung des Arbeitsertrags nur soweit 
gestattet, als er das Ergebnis der eignen Tätigkeit und nicht der 
Arbeit anderer ist. Während aber im Zeitalter der Einzelar- 
arbeit das Bestreben, im Interesse anderer Menschen zu arbeiten 
und den Arbeitsertrag gerecht zu verteilen, sich hauptsächlich 
nur in einzelnen Liebeswerken betätigen konnte, hat die neuere
	        
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