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mittelten auf Kosten der Bemittelten dargeboten
werden. Nur bei ihnen kann von einem kommunistischen
Charakter die Rede sein.
Die in den Bereich des Gemeindesozialismus in unserem
Sinne fallenden Darbietungen können in zwei verschiedenen For-
men erfolgen. Erstens kann die Gemeinde die Herstel-
lung von Erzeugnissen, die zur Befriedigung von wirt-
schaftlichen Bedürfnissen dienen, zu dem Zwecke betreiben, die
Erzeugnisse den Gemeindeangehörigen nicht für einen den Her-
stellungskosten entsprechenden Preis, sondern für einen nach
Massgabe der Leistungsfähigkeit des Empfängers abgestuften
Preis oder zu einem zwar gleichen, aber hinter den Gestehungs-
kosten zurückbleibenden Preise zu überlassen. Zweitens
kann auf Grund ortsrechtlicher Vorschriften die Benutzung
von Veranstaltungen der Gemeinde den Unbemittelten
und den Minderbemittelten ganz oder zum Teil kostenfrei unter
Belastung der Bemittelten mit den Kosten gewährt werden. Nur
an die erste Art dieser Darbietungen, die wirtschaftliche Pro-
duktion in Gemeindebetrieben, wird bei Gebrauch des Ausdrucks
„Gremeindesozialismus“ gewöhnlich gedacht, und auch hierbei wird
der Ausdruck oft ohne Rücksicht auf die Preisgestaltung überall
angewendet, wo es sich um einen gemeinwirtschaftlichen Betrieb
der Gemeinde handelt. In unserer Darlegung wird der Begriff
des Gemeindesozialismus zum Teil weiter, zum Teil schärfer be-
grenzt.
Fragt man nun, auf welche bestimmten Einrichtungen und
Veranstaltungen der Gemeinde die begrifflichen Merkmale des
Gemeindesozialismus in dem hier bezeichneten Sinne zutreffen,
so wird es bei der Schwierigkeit der Unterscheidung zwischen
nur sozialpolitischen und kommunistischen Veranstaltungen sich
empfehlen, zunächst einen Blick auf die Arten von Einrichtungen
zu werfen, welche von den grossen Städten im Interesse der min-
derbemittelten Volksklassen entweder bereits geschaffen sind oder