Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 25 (25)

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sind hervorzuheben Badeanstalten, Waschhäuser, Volksküchen, 
Entbindungsanstalten, Säuglingsheime, Kinderkrippen, Kinder- 
gärten, Spielschulen, Laubenkolonien, Nachtasyle, Leihhäuser, 
Krankenhäuser, Sanitätswachen, Desinfektionsanstalten, Markt- 
hallen, Viehhöfe, Schlachthäuser, Arbeitsnachweise, Rechtsaus- 
kunftsstellen und Begräbnisplätze. Noch andere (emeindever- 
anstaltungen stehen auf dem Zukunftsprogramm der Sozialpoli- 
tik. Durch sie erfährt die Fürsorge der Gemeinde für die Lebens- 
bedürfnisse ihrer Angehörigen eine solche Erweiterung, dass 
grundsätzlich fast keines dieser Bedürfnisse von der Befriedigung 
durch die (semeinde ausgeschlossen erscheint. Hierher gehört 
die Errichtung von Wohnhäusern und Logierhäusern, die Ver- 
sorgung mit Lebensmitteln, insbesondere mit Milch, Fleisch und 
Brot, die Speisung der Schulkinder, die Beschaffung ärztlicher 
Behandlung, der Betrieb von Apotheken, die lJebernahme der 
Begräbnisse und der Leichenverbrennung. 
Zur Förderung der körperlichen und geistigen Ausbildung 
der Gemeindeangehörigen durch Gemeindeveranstaltungen sollen 
ausser den eigentlichen Volksschulen noch Fortbildungs- und 
Fachschulen, Schülerstipendien, Turn- und Spielplätze, Volks- 
bibliotheken, Ausstellungen, Museen, Volkskonzerte und Volks- 
schauspiele dienen. 
Von dieser langen Reihe sozialer Gemeindeeinrichtungen ist 
in den meisten Städten erst ein kleiner Teil ins Leben gerufen 
worden; von einigen sind die Anfänge vorhanden, einzelne be- 
finden sich in fortschreitender Zunahme und Entwickelung, an- 
dere sind noch nirgends in Angriff genommen oder sollen über- 
haupt erst in späterer Zukunft als Gemeindeanstalten gefordert 
werden, während sie jetzt von Vereinen lediglich aus Privat- 
mitteln oder mit Unterstützungen der Gemeinde unterhalten 
werden. 
Fast alle erwähnten Veranstaltungen haben denselben Zweck, 
vorzugsweise zur Hebung der wirtschaftlichen und kulturellen
	        
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