Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 25 (25)

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gänzend mitwirken. In vielen Fällen kann die Art der Kosten- 
deckung bei sozialpolitischen Massnahmen zwar nicht aus dem 
Gesichtspunkte der Leistung und Gegenleistung ihre Rechtferti- 
gung finden, wohl aber aus dem Gesichtspunkte einer gerechten 
Verteilung des Arbeitsertrags unter die bei Schaffung der wirt- 
schaftlichen Werte beteiligten Kreise. Bei sozialistischen 
Einrichtungen ist dieser Gesichtspunkt nicht massgebend. Die 
Zuwendungen, die hier an die Unbemittelten aus dem Vermögen 
und dem Einkommen der Bemittelten stattfinden, erfolgen im 
wesentlichen mit Rücksicht auf die verschiedene Leistungsfähig- 
keit, also auf die Vermögensungleichheit, und zu dem Zwecke 
der Ausgleichung der Lebenshaltung. Möglichst gleichmässiger 
Lebensgenuss, möglichst gleichmässige Förderung der Lebens- 
zwecke für Alle ohne Rücksicht auf die Gleichheit der Gegen- 
leistung ist hier der leitende Grundsatz. Eine vollständige Durch- 
führung kann dieser Grundsatz allerdings nur in einer völlig kom- 
munistisch organisierten Gesellschaft finden. Teilweise verwirklicht 
wird er aber auch schon dann, wenn einzelne Lebensbedürfnisse 
den Minderbemittelten kostenfrei oder für einen hinter den Selbst- 
kosten erheblich zurückbleibenden Preis von der Gesamtheit dar- 
geboten wird, ohne dass diese Darbietung davon abhängig ist, ob 
und in welchem Grade der Empfangende zu der Leistungsfähig- 
keit der Gesamtheit beiträgt oder früher beigetragen hat. Welche 
Ausdehnung die von der obrigkeitlichen Macht erzwungenen Lei- 
stungen der Bemittelten für die Unbemittelten zu nehmen haben, 
ist hierbei nicht mehr eine grundsätzliche Frage, sondern nur 
eine Frage der Zweckmässigkeit und der Ausführbarkeit. 
Selbstverständlich kann man von sozialistischen Ein- 
richtungen dort nicht sprechen, wo es sich um freiwillige, wider- 
rufliche und auf Wohltätigkeit beruhende Leistungen an einzelne 
bedürftige Personen handelt, sondern nur dort, wo ein jeder, so- 
lern gewisse rechtliche Voraussetzungen vorliegen, auf die Lei- 
stung einen Anspruch hat. Ebensowenig kommen die Dar-
	        
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