Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 25 (25)

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ren Gründen“ gestattet werden !?, 
Alle diese Vorschriften treffen aber nur die Frage, ob eine 
Erhebung von Gebühren für die Benutzung einer bestimmten 
Gemeindeanstalt überhaupt stattfinden und wie hoch ihr Ge- 
samtaufkommen bemessen werden muss. Sie regeln dage- 
gen nicht die Frage, ob die Gebühr für alle Benutzer der An- 
stalt gleich sein muss oder ob Verschiedenheiten mit Rücksicht 
auf die Leistungsfähigkeit des Benutzers gestattet sind. In dieser 
Hinsicht war im $ 7 des Kommunalabgabengesetzes nur bestimmt, 
dass „eine Berücksichtigung Unbemittelter nicht ausgeschlossen“ 
sel. Das Oberverwaltungsgericht hatte in seiner Rechtsprechung 
diese Vorschrift dahin ausgelegt, dass die Gebühren für alle 
Benutzer der Anstalt nach Verhältnis des Umfanges der Be- 
nutzung gleichmässig bemessen werden müssten, dass zwar 
eine Berücksichtigung Unbemittelter stattfinden dürfe, dass 
aber jede Abstufung der Gebühren für dieselbe Leistung 
nach dem Grade der Leistungsfähigkeit oder nach anderen (ze- 
sichtspunkten unzulässig sei. Dieser Auslegung ist das erwähnte 
Deklarationsgesetz vom 24. Juli 1906 entgegengetreten. Es 
spricht aus, dass jene Vorschrift des $ 7 des Kommunalabgaben- 
gesetzes einer Abstufung der Gebührensätze nicht entgegenstehe 
und dass es insbesondere zulässig sei, „die Gebührensätze nach 
Massgabe der Leistungsfähigkeit bis zur gänzlichen Freilassung 
abzustufen‘*. Auch diese Vorschrift ist aber vom Oberverwal- 
tungsgericht in einem Urteil vom 1. März 1907 !3 einschränkend 
dahin ausgelegt worden, dass mittels der Abstufung nur eine 
Ermässigung der normalen Gebührensätze stattfinden dürfe, aber 
nicht eine Steigerung der Sätze, welche einer normalen Leistungs- 
fähigkeit entsprechen, nach Massgabe von höheren Graden der 
Leistungsfähigkeit. Es ist dabei ausgeführt, dass das Gleichge- 
wicht zwischen Leistung und Gegenleistung zwar durch eine De- 
— mm m u 
12? Kommunalabgabengesetz 8 4 Abs. 3—5. 
13 Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Bd. 50 S. 55.
	        
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