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Bigentum und Polizei.
Eine verwaltungsrechtliche Untersuchung mit Berücksichtigung
der Rechtsprechung des sächsischen Oberverwaltungsgerichts
Von
Dr. A. SCHADE.
Inhalt.
$ 1. Einleitung. — $ 2. Die privatrechtliche Seite der Frage: Das Eigen-
tum. — $ 3. Die öffentlich-rechtliche Seite der Frage: I. Die Staatsgewalt
überhaupt. — $ 4. Die öffentlich-rechtliche Seite der Frage: II. Die Poli-
zeigewalt insbesondere. — $ 5. Das Verhältnis von Eigentum und Polizei.
$ 6. Die Rechtsprechung des sächsischen Oberverwaltungsgerichts. — 8 7.
Kritische Schlussbemerkungen.
81. Einleitung.
Es ist ein in der Wissenschaft und Rechtsprechung aner-
kannter Satz, dass der Eigentümer die Pflicht habe, sein Eigen-
tum jederzeit und dauernd in einem mit dem (@remeinwohle ver-
träglichen Zustande zu erhalten und dass die Polizei ihn zur
Erfüllung dieser Pflicht zu zwingen berechtigt sei.
STIER-SOMLO hat es unternommen, in seiner Abhandlung über:
„Die Pflicht des Eigentümers zur Erhaltung seines Eigentums
in polizeigemässem Zustande“ (Verw.-Archiv, Bd. 6, 8. 275ff.)
den Nachweis des inneren Grundes für jene Pflicht zu liefern.
Dazu dient ihm die rechtsphilosophische Betrachtungsweise, durch
die er einen Eigentumsbegriff konstruiert, der von dem des gel-
tenden Rechtes abweicht.