Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 25 (25)

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Bigentum und Polizei. 
Eine verwaltungsrechtliche Untersuchung mit Berücksichtigung 
der Rechtsprechung des sächsischen Oberverwaltungsgerichts 
Von 
Dr. A. SCHADE. 
Inhalt. 
$ 1. Einleitung. — $ 2. Die privatrechtliche Seite der Frage: Das Eigen- 
tum. — $ 3. Die öffentlich-rechtliche Seite der Frage: I. Die Staatsgewalt 
überhaupt. — $ 4. Die öffentlich-rechtliche Seite der Frage: II. Die Poli- 
zeigewalt insbesondere. — $ 5. Das Verhältnis von Eigentum und Polizei. 
$ 6. Die Rechtsprechung des sächsischen Oberverwaltungsgerichts. — 8 7. 
Kritische Schlussbemerkungen. 
81. Einleitung. 
Es ist ein in der Wissenschaft und Rechtsprechung aner- 
kannter Satz, dass der Eigentümer die Pflicht habe, sein Eigen- 
tum jederzeit und dauernd in einem mit dem (@remeinwohle ver- 
träglichen Zustande zu erhalten und dass die Polizei ihn zur 
Erfüllung dieser Pflicht zu zwingen berechtigt sei. 
STIER-SOMLO hat es unternommen, in seiner Abhandlung über: 
„Die Pflicht des Eigentümers zur Erhaltung seines Eigentums 
in polizeigemässem Zustande“ (Verw.-Archiv, Bd. 6, 8. 275ff.) 
den Nachweis des inneren Grundes für jene Pflicht zu liefern. 
Dazu dient ihm die rechtsphilosophische Betrachtungsweise, durch 
die er einen Eigentumsbegriff konstruiert, der von dem des gel- 
tenden Rechtes abweicht.
	        
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