Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 25 (25)

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politische Forderung an diese. Sie hat in Deutschland und Oesterreich in 
der Epoche von 1848 um die Herrschaft über die Geister gerungen. Das 
wird von ZwEi@ angedeutet, aber nicht näher verfolgt. Vielleicht ent- 
schliesst er sich zur Fortführung seines Unternehmens und weist nach, wie 
der naturrechtliche Ideenkreis, dem die Theorie der konstituierenden Ge- 
walt entsprungen ist, keineswegs von dem modernen Historismus endgültig 
begraben wurde, sondern fortwährend nach Gelegenheiten sucht, sein ge- 
spenstisches Dasein wieder in schaffendes Leben umzusetzen. 
Jellinek. 
AdolfMerkel, Juristische Enzyklopädie. Vierte Auflage, heraus- 
gegeben von RUnDOLF MERKEL. Berlin 1909, Guttentag, XI. und 
411 S. 
Die treffliche MERKELsche Einzyklopädie erlebt hiermit die dritte Auf- 
lage in den letzten neun Jahren, nachdem es dem leider so früh dahinge- 
schiedenen Verfasser nicht mehr vergönnt war, die zweite Auflage selbst zu 
vollenden. Pietätsvoll hat sich der Sohn der Aufgabe unterzogen, das Werk 
des Vaters, dem neuesten Stand der Rechtwissenschaft entsprechend — liegt 
doch zwischen der ersten und zweiten Auflage die Verabschiedung des 
BGB. — fortzuführen und zu ergänzen. Keine der Emführungen in die 
Rechtswissenschaft hat bis jetzt einen stärkeren Erfolg errungen, ein sicheres 
Zeichen dafür, dass der Geist des Autors noch immer in der Gegenwart 
fortwirkt. Einen untrüglichen Beweis aber der Tatsache, dass die Gestalt 
MERKELs heute noch in lebendiger Frische dasteht, liefert die eigentüm- 
liche Huldigung, die ihm KoHLER darbringt, der auf ihn, äbnlich wie auf 
andere hervorragende Tote unaufhörlich schimpft. Der ausgezeichnete 
Kenner primitiver Rechtszustände wendet offenbar die Methode vieler Na- 
turvölker an, die die fortlebenden und deshalb unbequemen Geister der 
Abgeschiedenen.durch grossen Lärm zu vertreiben suchen. 
Jellinek.
	        
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