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politische Forderung an diese. Sie hat in Deutschland und Oesterreich in
der Epoche von 1848 um die Herrschaft über die Geister gerungen. Das
wird von ZwEi@ angedeutet, aber nicht näher verfolgt. Vielleicht ent-
schliesst er sich zur Fortführung seines Unternehmens und weist nach, wie
der naturrechtliche Ideenkreis, dem die Theorie der konstituierenden Ge-
walt entsprungen ist, keineswegs von dem modernen Historismus endgültig
begraben wurde, sondern fortwährend nach Gelegenheiten sucht, sein ge-
spenstisches Dasein wieder in schaffendes Leben umzusetzen.
Jellinek.
AdolfMerkel, Juristische Enzyklopädie. Vierte Auflage, heraus-
gegeben von RUnDOLF MERKEL. Berlin 1909, Guttentag, XI. und
411 S.
Die treffliche MERKELsche Einzyklopädie erlebt hiermit die dritte Auf-
lage in den letzten neun Jahren, nachdem es dem leider so früh dahinge-
schiedenen Verfasser nicht mehr vergönnt war, die zweite Auflage selbst zu
vollenden. Pietätsvoll hat sich der Sohn der Aufgabe unterzogen, das Werk
des Vaters, dem neuesten Stand der Rechtwissenschaft entsprechend — liegt
doch zwischen der ersten und zweiten Auflage die Verabschiedung des
BGB. — fortzuführen und zu ergänzen. Keine der Emführungen in die
Rechtswissenschaft hat bis jetzt einen stärkeren Erfolg errungen, ein sicheres
Zeichen dafür, dass der Geist des Autors noch immer in der Gegenwart
fortwirkt. Einen untrüglichen Beweis aber der Tatsache, dass die Gestalt
MERKELs heute noch in lebendiger Frische dasteht, liefert die eigentüm-
liche Huldigung, die ihm KoHLER darbringt, der auf ihn, äbnlich wie auf
andere hervorragende Tote unaufhörlich schimpft. Der ausgezeichnete
Kenner primitiver Rechtszustände wendet offenbar die Methode vieler Na-
turvölker an, die die fortlebenden und deshalb unbequemen Geister der
Abgeschiedenen.durch grossen Lärm zu vertreiben suchen.
Jellinek.