Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 25 (25)

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Der Staat und seine Aufgabe. 
Von 
Dr. phil., iur. et scient. polit. GEORG GROSCH. 
Wir leben in einer Zeit, in der es treibt und drängt, in der 
sich ein Wachstum regt, und zwar auf allen Gebieten, das uns 
mit Bewunderung erfüllt. Zumal im sozialen und im Rechts- 
leben spriesst es allenthalben. Nicht so, dass Altgewohntes im 
neuen Gewand sich zeige, dass man darum mit Leichtigkeit dieses 
Werdende unter alten Begriffen subsumieren könnte; nein, ein 
völlig Neues ist es, was da vor uns entsteht. 
Die Kehrseite ist ein gewisser Uebermut unserer Gegenwart, 
eine Pietätlosigkeit gegen das, was aus der Vergangenheit her 
noch besteht, dass man sich sogar zu dem Bestreben versteigt, 
völlig mit diesem zu brechen. Mit souveräner Verachtung wird 
auf das „Ewiggestrige“ herabgesehen, und in einem gewissen 
Knabentrotz geht man gegen dieses vor. In der phantastischen 
Hoffnung auf eine Zukunft, die das goldene Zeitalter für die 
Menschheit bedeuten soll, will man alles Bestehende aufgeben, 
in rechter Abenteurerstimmung; man macht nicht einmal Halt 
vor der Institution, die dem Menschen erst ermöglicht, Mensch 
zu sein, nämlich vorm Staate! und feindet damit auch die recht- 
  
‘ Ich verweise dazu zunächst auf A. W. HrrFTer, Völkerrecht S. 130 f.; 
J. KOHLER, Rechtsphilosophie $. 144: „Der Staat gewinnt seine Berechti-
	        
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