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zındy Coov 3, und auch das Axiom des ARISTOTELES“, dass der
Staat seinem innersten Wesen nach früher als die Hausgemein-
schaft, besser: die Familie und jeder einzelne von uns gewesen
wäre, ist hinfällig. Er begründet es damit, dass das Ganze not-
wendig früher gewesen sein müsse als der Teil; aber dieser
mathematische Beweis besagt nichts mit Hinblick auf die Ver-
gesellschaftung der Menschen, die sich den naturwissenschaft-
lichen Prinzipien nicht fügt, sondern ein Eigenes darstellt *.
Es sind also zwei inkommensurable Grössen miteinander in
Vergleichung gesetzt und denselben Prinzipien unterworfen wor-
den, was schlechterdings nicht angängig ist. Denn das soziale
Leben der Menschen ist gerade dadurch charakteristisch, dass
es sich nicht auf den allgemeinen naturwissenschaftlichen Nenner
bringen lässt *®,
Erfahrung ganz und gar nicht, eine volle Auflösung des geschichtlichen so-
zialen Lebens der Menschen sich vorzustellen. Der Mensch könnte als le-
digliches Naturwesen, anderen Tieren gleich, in voller Regellosigkeit auch
leben.“ Vgl. indes auch die Bemerkung ebenda S. 294. Siehe auch K.V.
FRICKER, Persönlichkeit S. 44.
#8 Vgl. R. STAMMLER a. 4. 0. S. 177 £.
# Politika A, IS 11.
#5 R. STAMMLER, S. 92: „So scheidet sich tierische Genossenschaft,
ebenso wie eine in der Hypothese supponierte, bloss physische Exi-
stenz zusammenwohnender Menschen, in Gleichmässigkeit ab von mensch-
lichem sozialen Leben als einem Verbundensein unter äusserer Regelung.“
Dasselbe mehrfach ebenda ausgeführt, vgl. S. 82 f., S. 107 f., S. 269 f£.,
S. 286.
4 R. STAMMLER, Wirtschaft S. 91f.: „Die Gegenstände der sozialen
Wissenschaft stehen auf Grund der genannten Erkenntnisbedingung in
gegensätzlicher Trennung zu den Objekten der Wissenschaft der Natur.
Darum gehört alles, was jemals über Tier- und Pflanzengenossenschaften
vorgebracht worden ist, ausschliesslich zu dem Gebiete der Naturwissen-
schaft; es hat mit Gesellschaftswissenschaft nichts zu
tun, da diese, wenn sie überhaupt eine selbständige Wissenschaft sein
soll, ein selbständiges Objekt auch haben muss. Sie besitzt aber ein sol-
ches gerade im Gegensatz zu der blossen Naturbetrachtung, in dem äusser-
lich geregelten Zusammenleben von Menschen und den hieraus entquellen-
den Beziehungen dieser zueinander“; vgl. weiter G. JELLINEK, System