Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 25 (25)

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zındy Coov 3, und auch das Axiom des ARISTOTELES“, dass der 
Staat seinem innersten Wesen nach früher als die Hausgemein- 
schaft, besser: die Familie und jeder einzelne von uns gewesen 
wäre, ist hinfällig. Er begründet es damit, dass das Ganze not- 
wendig früher gewesen sein müsse als der Teil; aber dieser 
mathematische Beweis besagt nichts mit Hinblick auf die Ver- 
gesellschaftung der Menschen, die sich den naturwissenschaft- 
lichen Prinzipien nicht fügt, sondern ein Eigenes darstellt *. 
Es sind also zwei inkommensurable Grössen miteinander in 
Vergleichung gesetzt und denselben Prinzipien unterworfen wor- 
den, was schlechterdings nicht angängig ist. Denn das soziale 
Leben der Menschen ist gerade dadurch charakteristisch, dass 
es sich nicht auf den allgemeinen naturwissenschaftlichen Nenner 
bringen lässt *®, 
Erfahrung ganz und gar nicht, eine volle Auflösung des geschichtlichen so- 
zialen Lebens der Menschen sich vorzustellen. Der Mensch könnte als le- 
digliches Naturwesen, anderen Tieren gleich, in voller Regellosigkeit auch 
leben.“ Vgl. indes auch die Bemerkung ebenda S. 294. Siehe auch K.V. 
FRICKER, Persönlichkeit S. 44. 
#8 Vgl. R. STAMMLER a. 4. 0. S. 177 £. 
# Politika A, IS 11. 
#5 R. STAMMLER, S. 92: „So scheidet sich tierische Genossenschaft, 
ebenso wie eine in der Hypothese supponierte, bloss physische Exi- 
stenz zusammenwohnender Menschen, in Gleichmässigkeit ab von mensch- 
lichem sozialen Leben als einem Verbundensein unter äusserer Regelung.“ 
Dasselbe mehrfach ebenda ausgeführt, vgl. S. 82 f., S. 107 f., S. 269 f£., 
S. 286. 
4 R. STAMMLER, Wirtschaft S. 91f.: „Die Gegenstände der sozialen 
Wissenschaft stehen auf Grund der genannten Erkenntnisbedingung in 
gegensätzlicher Trennung zu den Objekten der Wissenschaft der Natur. 
Darum gehört alles, was jemals über Tier- und Pflanzengenossenschaften 
vorgebracht worden ist, ausschliesslich zu dem Gebiete der Naturwissen- 
schaft; es hat mit Gesellschaftswissenschaft nichts zu 
tun, da diese, wenn sie überhaupt eine selbständige Wissenschaft sein 
soll, ein selbständiges Objekt auch haben muss. Sie besitzt aber ein sol- 
ches gerade im Gegensatz zu der blossen Naturbetrachtung, in dem äusser- 
lich geregelten Zusammenleben von Menschen und den hieraus entquellen- 
den Beziehungen dieser zueinander“; vgl. weiter G. JELLINEK, System
	        
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