— 497 0° —
Elementes der Autonomie, wonach diese „die Bindung der Mitglieder“ durch
die Satzungen der organisierten Gemeinschaft voraussetzt und durch ihre
Rechtssätze „alle diejenigen, welche in der Körperschaft stehen, gebunden
werden“ (S. 13). Es muss ja auch sofort (S. 14) von „einer Erweiterung der
Herrschaftsrechte des Verbandes auf alle mit dem Verbandsgebiet
irgendwie verbundenen Personen“ gesprochen werden. Und wie lautet die
Begriffsbestimmung für die Kommunalverbände? „Sie sind räumlich abge-
grenzte Gebiete des Staatsganzen, die nicht nur ihre eigenen wirt-
schaftlichen Zwecke, sondern auch staatliche Aufgaben in ihren
Territorien zu erfüllen haben“ (S. 18). Omnis definitio in jure peri-
culosa !
Eine nützliche Zusammenstellung des Stoffes lässt sich gewiss auch
ohne wissenschaftliche Einleitung machen. O0. M.
Dr. Walter Jellinek, Der fehlerhafte Staatsakt und seine
Wirkungen. Fine verwaltungs- und prozessrechtliche Studie.
J. ©. B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen 1908. XIIu. 201 S.
Wenn ein junger Autor daran geht, sich seine wissenschaftlichen Sporen
zu verdienen, so wird es schon an der Wahl des Gegenstandes ersichtlich,
wes Geistes Kind er ist. Es gibt ungefährliche Themata und solche, von
denen man ohne weiteres das Gegenteil behaupten kann. Das Stück Dog-
matik des Verwaltungsrechts, das die vorliegende Schrift mit ihrem Titel
in Aussicht stellt, möchten wir zur -zweiten Klasse rechnen. Der Ver-
fasser ist sich auch wohl bewusst, wie es hier steht, und bat nicht ein-
mal die Absicht, sich die Sache irgendwie zu erleichtern. Er weiss, dass
es ein ganz dankbares Geschäft sein kann, die bereits zu Tage getretenen
Ansichten kritisch vorzunehmen, Er weiss, dass man bei einer so bestimmt
gefassten Aufgabe sich nicht auf allgemeine Betrachtungen hinausretten
kann, wohin die anderen nicht folgen können oder wollen, dass bestimmte
eigne Ideen nötig werden, die ihrerseits die Kritik herausfordern. Aber:
„Hier ist der gefährliche zweite Weg gewagt worden“ (S. 5). Natürlich
ist damit noch nicht alles getan. Mut zeiget auch der Mameluck. Es
kommt immer noch darauf an, wie es gemacht wird und was dabei her-
auskommt. Das letztere möchte ich hier nicht allzusehr betonen. Nicht
jedes literarische Erzeugnis muss die Wissenschaft bereichern und vorwärts
bringen, um beachtenswert zu sein. Es ist schon etwas, wenn es geeignet
ist darzutun, dass hier eine Kraft im Werden ist, die für die Zukunft Er-
spriessliches in Aussicht stellt.
Das ist aber hier entschieden der Fall. Der Verfasser vereinigt eine
grosse (dewandtheit des Ausdrucks mit der Fähigkeit, die Uebersicht über
das ganze berührte Gebiet grosszügig zu behalten, und mit einem eigen-