Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 25 (25)

— 497 0° — 
Elementes der Autonomie, wonach diese „die Bindung der Mitglieder“ durch 
die Satzungen der organisierten Gemeinschaft voraussetzt und durch ihre 
Rechtssätze „alle diejenigen, welche in der Körperschaft stehen, gebunden 
werden“ (S. 13). Es muss ja auch sofort (S. 14) von „einer Erweiterung der 
Herrschaftsrechte des Verbandes auf alle mit dem Verbandsgebiet 
irgendwie verbundenen Personen“ gesprochen werden. Und wie lautet die 
Begriffsbestimmung für die Kommunalverbände? „Sie sind räumlich abge- 
grenzte Gebiete des Staatsganzen, die nicht nur ihre eigenen wirt- 
schaftlichen Zwecke, sondern auch staatliche Aufgaben in ihren 
Territorien zu erfüllen haben“ (S. 18). Omnis definitio in jure peri- 
culosa ! 
Eine nützliche Zusammenstellung des Stoffes lässt sich gewiss auch 
ohne wissenschaftliche Einleitung machen. O0. M. 
Dr. Walter Jellinek, Der fehlerhafte Staatsakt und seine 
Wirkungen. Fine verwaltungs- und prozessrechtliche Studie. 
J. ©. B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen 1908. XIIu. 201 S. 
Wenn ein junger Autor daran geht, sich seine wissenschaftlichen Sporen 
zu verdienen, so wird es schon an der Wahl des Gegenstandes ersichtlich, 
wes Geistes Kind er ist. Es gibt ungefährliche Themata und solche, von 
denen man ohne weiteres das Gegenteil behaupten kann. Das Stück Dog- 
matik des Verwaltungsrechts, das die vorliegende Schrift mit ihrem Titel 
in Aussicht stellt, möchten wir zur -zweiten Klasse rechnen. Der Ver- 
fasser ist sich auch wohl bewusst, wie es hier steht, und bat nicht ein- 
mal die Absicht, sich die Sache irgendwie zu erleichtern. Er weiss, dass 
es ein ganz dankbares Geschäft sein kann, die bereits zu Tage getretenen 
Ansichten kritisch vorzunehmen, Er weiss, dass man bei einer so bestimmt 
gefassten Aufgabe sich nicht auf allgemeine Betrachtungen hinausretten 
kann, wohin die anderen nicht folgen können oder wollen, dass bestimmte 
eigne Ideen nötig werden, die ihrerseits die Kritik herausfordern. Aber: 
„Hier ist der gefährliche zweite Weg gewagt worden“ (S. 5). Natürlich 
ist damit noch nicht alles getan. Mut zeiget auch der Mameluck. Es 
kommt immer noch darauf an, wie es gemacht wird und was dabei her- 
auskommt. Das letztere möchte ich hier nicht allzusehr betonen. Nicht 
jedes literarische Erzeugnis muss die Wissenschaft bereichern und vorwärts 
bringen, um beachtenswert zu sein. Es ist schon etwas, wenn es geeignet 
ist darzutun, dass hier eine Kraft im Werden ist, die für die Zukunft Er- 
spriessliches in Aussicht stellt. 
Das ist aber hier entschieden der Fall. Der Verfasser vereinigt eine 
grosse (dewandtheit des Ausdrucks mit der Fähigkeit, die Uebersicht über 
das ganze berührte Gebiet grosszügig zu behalten, und mit einem eigen-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.