Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 25 (25)

— 5l3 — 
Wasserleitungim dringenden Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege gründ- 
lich erneut werden müsse, selbst auf die Gefahr hin, dass eine Anleihe 
und dadurch bedingte Steuererhöbung sowie eine zeitweilige Stilllegung des 
Bades erforderlich sein sollte. Angesichts einer solchen Obrigkeit, welche 
zwar die finanziellen Privatinteressen der Gemeinde vertritt, indessen 
den ihr anvertrauten Schutz der öffentlichen Sicherheit und Gesundheit 
geflissentlich ausser Augen lässt, ist es in der Tat verständlich und gerecht- 
fertigt, wenn der Dichter, diesmal durch den Mund des allerdings später 
zur Gegenpartei überlaufenden Redakteurs Hovstad und des Buchdruckers 
Aslaksen, an mehreren Stellen des Dramas die „Unfehlbarkeit der Regie- 
renden“ als eine Fabel hinstellt, die Ausrottung der „Autoritätsanbetung‘“ 
fordert und gelegentlich auch der „Schwerfälligkeit“, mit welcher die Be- 
hörden arbeiten, wenig wohlwollend gedenkt. Diese Gedanken sind durch- 
aus universeller Natur. Haben wir doch auch in unserem deutschen Vater- 
lande nur allzuoft Veranlassung, uns zu beklagen über die Kurzsichtigkeit, 
mit welcher — namentlich auf den Gebieten des Verkehrs und der ge- 
werblichen Gesetzgebung — die sogen. „massgebenden Stellen“ im angeblichen 
Interesse des sogenannten Gemeinwohls in Wirklichkeit gegen das — rich- 
tig verstandene — Gemeinwohl handeln, und muss doch gerade bei uns in 
Deutschland die zünftige Bureaukratie als die schwere Fessel am Fusse 
bezeichnet werden, welche unser Volk daran hindert, andere Völker schneller 
zu erreichen und zu überflügeln! 
Wenn wir schon bei der Wertung des offiziellen Bureaukratentums die 
Feinheit bewundern mussten, mit welcher Ibsen den Begriff des richtig 
verstandenen Öffentlichen Wohls von demjenigen des fälschlich dafür 
ausgegebenen abzugrenzen weiss, so haben wir bei seiner wahrhaft ver- 
nichtenden Kritik der Parteiwirtschaft im vierten Akt verstärkten 
Anlass, uns zu freuen, dass ein starker und freier Geist einen Krebsschaden 
unseres heutigen Staats- und Gesellschaftslebens mit grellen Lichtern an 
den Pranger zu stellen verstanden hat. Genauebensowenig, wie 
derBeamte gegenüber seinem Vorgesetzten nach den 
Worten des Bürgermeisters nicht das Recht in An- 
spruch nehmen darf, eine separate Ueberzeugung zu 
hegen, genau ebensowenig darf das Parteimitglied 
seinen Parteihäuptlingen gegenüber selbständig denken 
undhandeln! Als der Badearzt die Volksversammlung berufen hat, 
um bezüglich der Wasserleitung und Badeanstalt gegenüber dem offiziellen 
Communique des Bürgermeisters den wahren Sachverhalt der Allgemeinheit 
bekannt zu geben, und als sich die ersten Versammlungsteilnehmer ver- 
sammeln, antwortet der zweite Handwerker auf die Frage des ersten Hand- 
werkers: „Na, sagen Sie mal, mit wem soll mans nun in dieser Sache 
halten?“ mit den bemerkenswerten Worten: „Richten Sie sich nur nach 
dem Buchdruckereibesitzer Aslaksen und tun Sie, was der tut; das tu
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.