Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 25 (25)

INHALT. 
Aufsätze. Seite 
PETERS, Max, Die gesetzgeberische Lösung der Schiffahrtsabgabenfrage 519 
EnDRes, Kriegszustand. Belagerungszustand. Standrechtt . . . . . 548 
NIRRNHEIM, OTTO, Der Begriff des Reservatrechts im Sinne der Ver- 
fassung des Deutschen Reiches en rn 0979 
Register. 
Titelbogen. 
  
Derlag von 5. €. B. Mohr (Paul Siebe) in Tübingen. 
j Yie Gewerbeordnung für das Deuffhe Ki 
in ihrer neueften Geflalt ned Ausführungsvorfcriften 
und 
das Gefeß befreffend Kinderarbeit in gewerblichen Befrieben. 
Unter Mitwirkung von Dr. Helmuth Tchmann 
erläutert von 
Dr. Ernft Heufamp, 
Reichägerichtsrat. 
AUdte, Durdhgenrbeitete Auflage. 
Klein 8. 1910. XVL 684 SS. Gebunden M. 6.—. 
Seit dem Erfcheinen der fiebenten Auflage ijt der Tert der Gewerbeord: 
nung abermals und zwar durch nicht weniger als vier Novellen uingeitaltet. 
Ganz befonders einfihneidend und die mweiteften Kreife berührend find die 
Borfehriften der GG. vom 7. Januar 1907 (betr. die Baugemwerbetreibenden), 
vom 30. Mai 1908 (betr. den jog. „Leinen Befähigungsnachmweis”) und vom 
28. Dezember 1908, namentlich aber die des zulest genannten Gefeges, das 
am 1. Sanuar 1910 in Kraft tritt. Diefes Gefeb ift für fait fämtliche Be- 
triebe, die in der Regel mindejtens zehn Arbeiter beichäftigen, und zwar gleich: 
viel, ob es jih um Fabrik, Handmwerfsinäßige oder Jonitige Betriebe geiwerb- 
licher Art handelt, von weittragender Bedeutung. Nach den Ergebnijien der 
Berufszählung vom 12. Suni 1907 werden etwa 122975 gewerbliche Betriebe 
mit 7215218 darin befchäftigten Berfonen von den neuen Borfchriften des 
Gefeges vom 28. Dezember 1908 betroffen. 
Geboten jchon diefe Umitände eine Neubearbeitung des Buches, fo fan 
weiter in Betracht, daß die Novellen nach ihrer vielfach nicht jehr glücklichen 
Faflung der Erläuterung dringend bedürftig find. 
Neue Novellen zur GO. find in abjehbarer Zeit nicht zu erwarten, fon: 
dern lediglich eine neue Befanntmachung der BD. in der Fallung, welche 
der 8. Auflage der Neufamp’fchen Ausgabe bereits zu Grunde liegt. Die 
Negelung gewifjer Partieen ift auf den Weg der Spezialgefeßgebung ver- 
wiefen. 
Der Preis der Neufamp’fhen Ausgabe tft im Hinblick auf die reichlich 
gebotenen Grläuterungen und den Umfang des Buches, wie auch auf die Aus- 
ftattung außerordentlich billig.
	        
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