Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 25 (25)

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Aufsätze 
Die gesetzgeberische Lösung der Schiffahrts- 
abgabenfrage. 
Von 
Max PETERS, Berlin. 
Der Gesetzentwurf, betreffend die Erhebung von Schiffahrts- 
abgaben ist seit seiner Veröffentlichung in Nr. 62 des Reichs- 
anzeigers vom 13. März 1909 mehrfach von rechtskundiger Seite 
einer Kritik unterzogen worden; von LABAND im „Dresdener 
Anzeiger“ und von dem Leipziger Rechtsanwalt LEBRECHT in 
der „Deutschen Juristenzeitung“. Beide äussern wesentliche Be- 
denken. 
Diejenigen LABANDs richten sich zunächst dagegen, dass der 
Entwurf wichtige Fragen teils in unbestimmter und unklarer 
Weise regeln wolle, teils gänzlich ungeregelt lasse. Beide Män- 
gel hätten die praktische Beseitigung oder doch eine unstatthafte 
Minderung der notwendigen Rechtsbürgschaften gegen fiskalische 
Willkür zur Folge. 
Die erforderliche Bestimmtheit vermisst LABAND vor allem 
ın den Entwurfsvorschriften über den Höchstbetrag der Abga- 
ben. In dieser Beziehung sei „nur die Schranke gesetzt“, dass 
die Einnahme aus Abgaben die Herstellungs- und Unterhal- 
tungskosten nicht übersteigen dürfe. Darin liege aber bei der 
Archiv für öffentliches Recht. XXV. 4. 34
	        
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