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Aufsätze
Die gesetzgeberische Lösung der Schiffahrts-
abgabenfrage.
Von
Max PETERS, Berlin.
Der Gesetzentwurf, betreffend die Erhebung von Schiffahrts-
abgaben ist seit seiner Veröffentlichung in Nr. 62 des Reichs-
anzeigers vom 13. März 1909 mehrfach von rechtskundiger Seite
einer Kritik unterzogen worden; von LABAND im „Dresdener
Anzeiger“ und von dem Leipziger Rechtsanwalt LEBRECHT in
der „Deutschen Juristenzeitung“. Beide äussern wesentliche Be-
denken.
Diejenigen LABANDs richten sich zunächst dagegen, dass der
Entwurf wichtige Fragen teils in unbestimmter und unklarer
Weise regeln wolle, teils gänzlich ungeregelt lasse. Beide Män-
gel hätten die praktische Beseitigung oder doch eine unstatthafte
Minderung der notwendigen Rechtsbürgschaften gegen fiskalische
Willkür zur Folge.
Die erforderliche Bestimmtheit vermisst LABAND vor allem
ın den Entwurfsvorschriften über den Höchstbetrag der Abga-
ben. In dieser Beziehung sei „nur die Schranke gesetzt“, dass
die Einnahme aus Abgaben die Herstellungs- und Unterhal-
tungskosten nicht übersteigen dürfe. Darin liege aber bei der
Archiv für öffentliches Recht. XXV. 4. 34