Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 25 (25)

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kalischen Lasten der Einzelstaaten, in der Schaffung der Mittel 
für Verbesserung der Wasserwege, der Hinaufverlegung des End- 
punktes der Grossschiffahrt, der Anlage von Kanälen usw. Neben 
diesen etwas vagen und unsicheren Hoffnungen würde die An- 
nahme des Entwurfs aber noch zwei weitere „Vorteile“ bieten, 
welche in der Begründung zwar nicht erwähnt werden, welche 
aber deutlich hervortreten, wenn man an den Ursprung der 
Agitation für Einführung von Schiffahrtsabgaben sich erinnert: 
nämlich erstens die Befreiung der Eisenbahntarife von der Rück- 
sicht auf die billige Wasserfracht und zweitens die Erhöhung der 
agrarischen Schutzzölle durch Verteuerung des Imports, nament- 
lich des ausländischen Getreides. 
Dass endlich durch eine Abgabe, welche nach der Länge 
der befahrenen Strecke berechnet wird, diejenigen Plätze, welche 
am unteren Lauf der Ströme liegen, vor den am Oberlauf ge- 
legenen bevorzugt werden, ist so klar und schon so oft erörtert 
worden, dass es nicht nötig ist, dies nochmals näher zu be- 
sprechen.
	        
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