Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 25 (25)

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ANSCHÜTZ ®° als von Mitgliedschaftsrechten im engeren und emi- 
nenten Sinne sprechen. 
Mit dieser Aufstellung sind die verschiedenen Möglichkeiten 
der Rechte, die den Gliedstaaten in einem Bundesstaate diesem 
gegenüber zustehen können, ihrem Wesen nach erschöpft. Sie 
sind durchaus verschiedenartiger Natur. Wesentlich ist, dass 
sie allen Bundesgliedern gemeinsam sind, dass sie für alle gleich- 
mässige Geltung besitzen. Damit ist aber die Behauptung ge- 
rechtfertigt, dass das allgemeine Prinzip der Rechtsbeziehungen 
zwischen Reich und Gliedstaaten das der Gleichberechtigung 
ist 2%, Das bedingt keineswegs, dass nun notwendigerweise eine 
absolute Gleichheit hinsichtlich der Rechte der Gliedstaaten vor- 
handen sein müsste, sondern nur die allgemeinen Rechtsregeln 
sind dieselben. Vielmehr bedingt die Verschiedenheit der Macht- 
verhältnisse unter den Gliedstaaten auch eine Verschiedenheit 
der faktischen Ansprüche, wird doch hierdurch gerade ein Aus- 
gleich in der Stellung zum Reiche herbeigeführt. Der Grundsatz, 
dass dieselben Rechtsregeln auf alle Mitglieder Anwendung finden, 
ist auch in der Reichsverfassung durchgeführt. Zwar hat sie 
ihn nirgends zum Ausdruck gebracht, aber die Art. 58 Abs. 1 
und 70 sind jedenfalls dazu angetan, diese Auffassung zu stützen. 
Es wäre auch an sich ein Unding anzunehmen, dass in einem 
Bundesstaat ein Staat grundsätzlich besser oder schlechter 
behandelt werden sollte als ein anderer. Es würde das dem 
Wesen des Bundesstaats direkt zuwiderlaufen. Wohl aber 
kann das Reich zugunsten einzelner Staaten Durchbrechungen 
der Regel der Gleichberechtigung eintreten lassen, indem es sie 
mit besonderen Begünstigungen ausstattet. 
2.2.0. II, 5%. 
40 Übenso LABAnD I, 105; LOENING, Ann. 1875, 352, TrıErs a. a. O. 
127. SEYDEL a. 78, V, 11, S. 422; Proxss'r 260; RIEDEL, D. Reichsverfas- 
sungsurkunde 87, REıncKke, Zorns Abhandlungen II, 1, 26, ZoRN I, 115, 
dagegen als Prinzip: AnscHürz II, 520 ; BRIE, StV. 82; JELLINEK, StV. 
302; Häneu I, 806; Meyer 591, $ 164 Anm. 10.
	        
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