Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 25 (25)

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rungsverträgen nur Sittlichkeitsdelikte genannt, die auch im Ver- 
suchsstadium der Auslieferung Raum geben sollen®®, 1869 ist 
dagegen die Auslieferungspflicht in den Verträgen Bayerns 
mit Russland vom 26./14. Februar 1869 und Hessens mit 
Russland vom 15./3. November 1869, und in dem Vertrage 
zwischen Bayern und Frankreich vom 29. November 
1869 allgemein festgelegt worden ®. Während die beiden russi- 
schen Verträge sich über die Strafbarkeitsvoraussetzungen für 
den Versuch nicht äussern, vielmehr schlechthin Auslieferung 
der Verbrechen des Katalogs „sans exclure les cas de partici- 
pation et de tentative — einschliesslich der Fälle der Teilnahme 
und des Versuchs“ vereinbaren und damit die Beurteilung des 
Versuchs den gleichen Grundsätzen wie die vollendeten Ver- 
brechen unterstellen, hat der bayrisch-französische 
Vertrag für den Versuch eine besondere Regel: 
„Die erwähnten Reate begreifen] „Sont comprises dans les qualifica- 
auch die Fälle des Versuches be-|tions prec&dentes les tentatives de 
züglich aller nach der Gesetz-|tous les faits punis comme 
gebung des die Auslieferunglcrimes par, la legislation du 
begehrenden Landes als Ver-|pays reclamant et celle des delits 
brechen bestraften Handlungen |de vol, escroquerie et extorsion.“ 
und bezüglich der Vergehen des Dieb- 
stahls, des Betrugs und der Erpres- 
sungen in sich.“ 
Es soll hier von einer Erörterung, inwieweit etwa der Schluss- 
absatz des gleichen Art. 2 auf diese Fassung modifizierend einwirkt, 
  
8° In den Verträgen mit Frankreich. Für dieses Land ist es cha- 
rakteristisch, dass in seinen Verträgen bis 1869 nur die tentative de meurtre 
in den Verträgen mit England und Amerika und die tentative d’attentat 
ä la pudeur avec violence vorgesehen waren, die letztere in der‘ Mehrzahl 
aller Konventionen. Vgl. BEAUCHET p. 155. Danach ist METTGENBERG, 
Attentatsklausel 8. 99 zu berichtigen. 
9 Regierungsblatt für das Königreich Bayern 1869 S. 769; OLSHAUSEN 
Auslieferungsverträge S. 228. Grossherzoglich hessisches Regierungsblatt 
1869 S. 53; OLSHAUSEN, Auslieferungsverträge S. 236. Regierungsblatt für 
das Königreich Bayern 1869 8. 2281; OLSHAUSEN, Auslieferungsverträge 
S. 151.
	        
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