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aussetzung. Wer sie verwirft, verwirft damit die Gegenseitigkeit.
Wie kann diese bestehen, wenn eine auslieferungspflichtige Tat
zu finden wäre, die nur von einem Kontrahenten bestraft wird,
derentwegen folgerecht nur einer eine Strafverfolgung einleiten
und Auslieferung begehren kann. Dann läge eine ungleiche Ver-
teilung von Recht und Pflicht, mithin Verzicht auf Mutualität
vor. Hier übernimmt der Teil, welcher "die Tat nicht bestraft,
Pflichten, für die ihm ein Gegenrecht nicht gewährt wird. So
kann überall da, wo die beiderseitige Strafbarkeit der Ausliefe-
rungsreate nicht gegeben ist, von Reziprozität nicht gesprochen
werden. Die Verknüpfung der beiden Anschauungen im mate-
riellen Auslieferungsrecht ist so eng, dass sich die Ausdrücke in
der Literatur und in den Materialien wahllos für dieselbe Sache
verwertet finden !®, Das ist aber streng genommen nicht zu-
lässig, denn, auch wenn man davon absieht, dass die Reziprozität
als Prinzip nicht auf das materielle Auslieferungsrecht — in
Wirklichkeit nicht einmal auf das Auslieferungsrecht überhaupt
— beschränkt bleibt, so sind die beiden Begriffe an sich auch
auf diesem Sondergebiet nicht identisch. Sie verhalten sich zu
einander wie das Mittel zu seinem Zweck. Während die Rezi-
prozität ein eigenartiges Pflichtenverhältnis darstellt, ist die Klau-
sel beiderseitiger Strafbarkeit das Mittel, durch welches die Eigen-
art des Verhältnisses erzielt werden soll. Die Gegenseitigkeit
erzeugt aus sich die Klausel, wie diese umgekehrt der Weg ist,
auf dem man zu der Reziprozität zu gelangen denkt. Die Klau-
sel ist nicht Selbstzweck, sondern das Mittel zum Zweck des
allgemeinen Gedankens, Mutualität herzustellen. Beide Anschaun-
ungen liegen somit auf derselben Linie; die Tendenz geht über
die Klausel hinweg nach der Invizinität hin. Beide sind in die-
sem Sinne Bedingungen für die Auslieferung, aber . die beider-
seitige Strafbarkeit der auslieferungspflichtigen Delikte ist die
102 Siehe nur BEAUCHET p. 152 und die deutsche Denkschrift zu dem
Vertrag mit Italien oben S$. 58.