Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 28 (28)

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Gerichte und Verwaltung. 
Von 
Rechtsanwalt Dr. C. H. P. InHuuLsen, Birkbeck Bank Chambers, 
Holborn, London WC. 
— 
„Es gab eine Zeit, erklärte am 18. Juni 1909 der Lord- 
oberrichter von England, in welcher die Richter zwischen der 
Krone und den Freiheiten des Volkes standen und das Volk 
schützten. Im britischen Reiche wird diese Aufgabe den Rich- 
tern wohl niemals wieder zufallen. Es kann indessen in Zukunft 
Aufgabe der Richter werden, das Volk gegen die Exekutivge- 
walt zu schützen. Hoffentlich wird niemals eine Zeit kommen, 
in welcher die Exekutivgewalt selbst die Gesetze auslegen darf, 
und wird man die Richter stets als die unparteiische Stätte an- 
sehen, welcher die Gesetzauslegung zuzuweisen ist.“ 
Zur Zeit dieser Warnung lag der gesetzgebenden Gewalt 
ein Finanzgesetzentwurf vor, welcher einige, auf eine Verschließ- 
ung des Rechtswegs hinauslaufenden Bestimmungen enthielt. 
„Es ist unverständlich, führte man im Unterhause aus, wes- 
halb man von dem bisherigen Grundsatze abgehen will, es sei 
denn, daß die von den ordentlichen Gerichten angewendeten 
Rechtssätze nicht zur Anwendung kommen sollen. Die Steuer- 
behörde hat stets bis zum letzten, erlaubten Heller beigetrieben, 
und wird schwerlich bei Erhebung der neuen Steuer ihr bisheriges
	        
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