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Gerichte und Verwaltung.
Von
Rechtsanwalt Dr. C. H. P. InHuuLsen, Birkbeck Bank Chambers,
Holborn, London WC.
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„Es gab eine Zeit, erklärte am 18. Juni 1909 der Lord-
oberrichter von England, in welcher die Richter zwischen der
Krone und den Freiheiten des Volkes standen und das Volk
schützten. Im britischen Reiche wird diese Aufgabe den Rich-
tern wohl niemals wieder zufallen. Es kann indessen in Zukunft
Aufgabe der Richter werden, das Volk gegen die Exekutivge-
walt zu schützen. Hoffentlich wird niemals eine Zeit kommen,
in welcher die Exekutivgewalt selbst die Gesetze auslegen darf,
und wird man die Richter stets als die unparteiische Stätte an-
sehen, welcher die Gesetzauslegung zuzuweisen ist.“
Zur Zeit dieser Warnung lag der gesetzgebenden Gewalt
ein Finanzgesetzentwurf vor, welcher einige, auf eine Verschließ-
ung des Rechtswegs hinauslaufenden Bestimmungen enthielt.
„Es ist unverständlich, führte man im Unterhause aus, wes-
halb man von dem bisherigen Grundsatze abgehen will, es sei
denn, daß die von den ordentlichen Gerichten angewendeten
Rechtssätze nicht zur Anwendung kommen sollen. Die Steuer-
behörde hat stets bis zum letzten, erlaubten Heller beigetrieben,
und wird schwerlich bei Erhebung der neuen Steuer ihr bisheriges