Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 32 (32)

VRRLAG voN J. C. B. MoHRr (PAUL SIEBEOK) IN TÜBINGEN. 
Dr. £, Bergitraeßer, 
Privatoozent in Greifdwalb. 
Geichichte der Neichsverfaflung. 
(Archiv des öffentlichen Rechts. III. Beilageheft.) 
  
  
= Unter der Preffe. 
  
  
INHALT. 
Aufsätze. 
A.N. ZACHARIAS, Ueber die Verschiedenheit der rechtlichen Natur des 
Ehrenamtes in Preussen und in den Hansestädten Hamburg und 
Lübeck . . 
O. NELTE, Die durch das „Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 
93. Juli 1918 herbeigeführten Aenderungen des bestehenden Rechts- 
zustandes . 
W. RAUSCHENBERGER, ‘Der Bundesrat als Gesetzgebungsorgan . . 
BovEnSIEPEN, Die Behördeorganisation in Kurhessen auf der Grundlage 
des Organisationsediktes Wilhelms II. vom 29. Juni 1821 . . 
W, ANDERSSEN, Der Begriff des Gesetzes und der Verordnung nach den 
Verfassungsurkunden für Preussen und das Deutsche Reich . 
SORMID, ke nach der KVO., Sind Ueberversicherungen zu- 
ässi . . . 
SCHMID, Aufsicht über die Versicherungsträger nach der KVO. . 
L. MAYER, Ueber den Begriff des Verwaltungszwangsverfahrens und die 
Zwangsmittel der Polizei . . 
F, GIESE, Aus der Praxis des Thüringischen Oberverwaltungsgerichts . . 
H. HELLMUTA, Beiträge zum deutschen Staatskirchenrecht 
H. KrLsen, Reichsgesetz und Landesgesetz nach österreichischer Ver- 
fassun . 
W. Ch. FRANCKE, Die 600 000 Pfund Sterling kurbraunschweigischer Her- 
kunft in der Bank von England . 
L. CHALLANDES, Ueber die außerberufliche Immunität der Abgeordneten 
nach russischem Recht . 0.0. 
Literatur. 
GASTON J&ze, Das Verwaltungsrecht der französischen Republik. (Das 
öffentliche Recht der Gegenwart. XXI. Bd.) Referent: OTTo 
MAYER. 
Paus LABaAnD, Das Staatsrecht des Deutschen Reiches. 5. neubearbeitete 
Auflage. 3. Band. Referent: PıLoty . . 
WILHELM ALTMANN, Ausgewählte Urkunden zur brandenburgisch- preus- 
sischen Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte. 1. Teil. 135. bis 
18. Jahrhundert. 2. stark vermehrte Auflage. Referent: PıLoTy 
Seite 
is 
275 
279 
283 
(Fortsetzung siehe 3. Umschlagseite.)
	        
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