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um Streitigkeiten wegen Zuteilung mehrerer Betriebe zu
einer Genossenschaft nach den $8 542, 632,
Streitigkeiten zwischen der Genossenschaft und einer öffent-
lichen Körperschaft bei Auseinandersetzung über das Vermögen in
den Fällen des $ 625 Abs. 5 und der entsprechenden Vorschriften
des $ 627 Abs. 3 und des $& 628 Abs. 4,
Aenderung des Bestandes der Genossenschaften ($$ 635 bis
648),
Aufnahme in das Betriebsverzeichnis ($$ 660, 661),
Aenderung in der Zugehörigkeit des Betriebes jeder Genossen-
schaft im Falle des $ 673 Abs. 1, 3,
Genehmigung und Errichtung der Satzung ($$ 681—683),
Uebernahme der Geschäfte der Genossenschaft ($ 689),
Dienstordnung für die Angestellten der Genossenschaft (88 960
bis 702) sowie Streitigkeiten aus ihrem Dienstverhältnisse ($ 705),
Gefahrentarife ($$ 706—712),
Zusammenlegung der Entschädigungslast ($ 715),
Vermögensverwaltung der Genossenschaften in den Fällen der
85 717—720 mit Ausschluß des $ 719 Abs. 2,
Erhebung von Beiträgen und Prämien ($ 736 Abs. 2, 3) so-
wie Aufbringung der Rücklage (88 741—747),
Sicherheitsleistung des Bauherrn ($ 773),
Deckung der Ansprüche der Post ($$ 781, 782),
Zweiganstalten und Versicherungsgesellschaften ($8$ 783 bis
842) mit Ausschluß der Fälle der 55 799, 839,
weiteren Einrichtungen der Genossenschaften ($8$ 845—847),
Unfallverhütung und Ueberwachung ($$ 848—891) mit Aus-
schluß der Fälle des $ 883,
Mitteilung der Ausführungsbehörde ($ 893).
Handelt es sich um Streitigkeiten wegen Zuteilung mehrerer
Betriebe zu einer Genossenschaft nach den $$ 542, 632,
Aenderung des Bestandes der Genossenschaften in den Fällen
der 88 640, 646,