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Ueber den Begriff des Verwaltungszwangs-
verfahrens und die Zwangsmittel der Polizei.
Von
Geriehtsassessor Dr. LUDWIG MAYER, Straßburg i. Els.
I.
Begriff des Verwaltungszwangsverfahrens.
$1. Die rechtlichen Grundlagen des staatlichen
Zwangs. Unmittelbarer und mittelbarer Zwang.
Derjenige Faktor, welcher es dem Staate in letzter Linie er-
möglicht, seine Aufgaben zum Wohle der Gesamtheit durchzu-
führen, ist der Zwang, d.h. die Möglichkeit, die seiner ordnenden
Tätigkeit entgegengestellten Widerstände mit Gewalt zu beseitigen.
Kein Staat kann dieser Zwangsgewalt entraten, und tatsäch-
lieh hat sich jeder Staat, gleichviel, wie er organisiert war und
wer an seiner Spitze stand, die tatsächlichen Machtmittel zur eventuel-
len Durchführung des Zwanges zu verschaffen gewußt. Sie rulte
in den verschiedenen Staatsformen auf ganz verschiedenen Grund-
lagen (Sklaven, Söldner, Lehensleute, angestellte Beamte und all-
gemeine Wehrpflicht usw.); ihr Umfang und die Art ihrer Aus-
übung haben sich im Laufe der Zeiten erheblich gewandelt.
Der charakteristische Unterschied des modernen Staates, der
Verfassungsstaat genannt wird, von seinem Vorgänger, dem Poli-