Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 32 (32)

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Ueber den Begriff des Verwaltungszwangs- 
verfahrens und die Zwangsmittel der Polizei. 
Von 
Geriehtsassessor Dr. LUDWIG MAYER, Straßburg i. Els. 
I. 
Begriff des Verwaltungszwangsverfahrens. 
$1. Die rechtlichen Grundlagen des staatlichen 
Zwangs. Unmittelbarer und mittelbarer Zwang. 
Derjenige Faktor, welcher es dem Staate in letzter Linie er- 
möglicht, seine Aufgaben zum Wohle der Gesamtheit durchzu- 
führen, ist der Zwang, d.h. die Möglichkeit, die seiner ordnenden 
Tätigkeit entgegengestellten Widerstände mit Gewalt zu beseitigen. 
Kein Staat kann dieser Zwangsgewalt entraten, und tatsäch- 
lieh hat sich jeder Staat, gleichviel, wie er organisiert war und 
wer an seiner Spitze stand, die tatsächlichen Machtmittel zur eventuel- 
len Durchführung des Zwanges zu verschaffen gewußt. Sie rulte 
in den verschiedenen Staatsformen auf ganz verschiedenen Grund- 
lagen (Sklaven, Söldner, Lehensleute, angestellte Beamte und all- 
gemeine Wehrpflicht usw.); ihr Umfang und die Art ihrer Aus- 
übung haben sich im Laufe der Zeiten erheblich gewandelt. 
Der charakteristische Unterschied des modernen Staates, der 
Verfassungsstaat genannt wird, von seinem Vorgänger, dem Poli-
	        
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