Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 32 (32)

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Reichsgesetz und Landesgesetz nach öster- 
reichischer Verfassung. 
Von 
Dr. HAns KELSENn, Privatdozent an der Universität in Wien. 
Inhalt. . DieNormkonkurrenz zwischen Reichs- und 
Landesgesetz. $ 1. Das Problem in der herrschenden Literatur. 
$ 2. Die allgemeinen Prinzipien der Normkonkurrenz. $ 3. Der Ausgangs- 
punkt der juristischen Konstruktion. $ 4. Reichs- und Landesgesetz nach dem 
Oktoberdiplom von 1860. 8 5. Reichs- und Landesgesetz nach dem Februar- 
patent von1861. $ 6. Reichs- und Landesgesetz nach der Dezember-Verfassung 
von 1867. 8 7. Identität oder Verschiedenheit der normsetzenden Autorität 
in Reich und Land. & 8. Die Kompetenzhoheit der Reichs- oder der Landes- 
legislative. $ 9. Die Reichsverfassung vom Dezember 1867 als Ausgangs- 
punkt der juristischen Konstruktion. — II. Das fehlerhafte Reichs- 
und Landesgesetz. $ 10. Das richterliche Prüfungsrecht und das 
Verhältnis zwischen Reichs- und Landesgesetz. 8 11. Die Ministerver- 
antwortlichkeit und das Verhältnis zwischen Reichs- und Landesgesetz. 
$ 12. Schlußwort. 
I. Die Normkonkurrenz zwischen Reichs- und Landesgesetz. 
81. DasProbleminderherrschenden Literatur. 
Die herrschende Lehrmeinung über das gegenseitige Verhält- 
nis von Reichs- und Landesgesetzen läßt sich dahin formulieren, 
daß „beiden Gattungen von Gesetzen die gleiche Rechtskraft inne- 
wohnt“! oder daß beide „inbezug auf ihre verbindliche Kraft 
! JELLINEK, Ein Verfassungsgerichtshof für Oesterreich, Wien 1885. 
S. 36.
	        
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