Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 32 (32)

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zur Anwendung kommt? Bei jeder Norm sind drei Elemente zu 
unterscheiden: Ihre Form, ihr Inhalt und die Autorität von der 
sie gesetzt wird. Das letzte Element ist allein maßgebend für die 
Einheit des Normsystems. Ein einheitliches System bilden die- 
jenigen Normen, die von der gleichen Autorität ausgehen. Nur 
zwischen Normen, die durch die gleiche Autorität statuiert wer- 
den, gilt der Interpretationssatz : lex posterior derogat priori; und 
zwar als normlogisches Prinzip. Denn jede Autorität kann, wie 
sie eine Norm setzt, so diese Norm wieder aufheben, ein Sollen 
schaffen und wieder vernichten, und jede Norm gilt nur so lange 
als sie nicht von derselben Autorität beseitigt ist. Das liegt eben 
im Wesen der Normgeltung. Aufgehoben werden kann eine Norm 
natürlich nur durch eine zeitlich auf sie folgende Norm, weil 
die Geltung der Norm eben in der Zeit verläuft. Die Aufhebung 
kann erfolgen entweder durch eine Norm, die keinen anderen In- 
halt hat als den einer bloßen Verneinung. An Stelle der durch 
die ältere Norm statuierten Pflicht tritt keine neue, die derogie- 
rende Norm hat lediglich Vernichtungseffekt. Oder aber die De- 
rogierung erfolgt dadurch, daß die jüngere Norm eine Pflicht 
statuiert, deren Inhalt mit dem der älteren logisch unvereinbar ist. 
Wenn z. B. die eine Rechtsnorm, die ein Delikt mit 10 jährigem 
Kerker bestraft, durch eine jüngere ersetzt wird, die auf dasselbe 
Unrecht nur eine Sjährige Kerkerstrafe setzt. Hier erfolgt die 
Derogierung implicite nicht ausdrücklich. In beiden Fällen ist 
die ältere Norm vernichtet, weil sie von der Autorität, deren 
Normen als verbindlich anerkannt sind, vernichtet wurde. 
Von einem rein logischen Standpunkt aus muß jede Norm 
so lange als gültig angesehen werden, als sie nicht von derselben 
Autorität, die sie gesetzt hat, aufgehoben wurde. Denn jede Norm 
kann nur durch eine Norm der gleichen Autorität aufgehoben 
werden. Das ist eine logische Konsequenz der Normgeltung. So- 
fern man die Normen, die irgendeine Autorität gesetzt hat, als 
gültig anerkannt, d. h. sofern man eben eine Autorität als kom-
	        
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