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zur Anwendung kommt? Bei jeder Norm sind drei Elemente zu
unterscheiden: Ihre Form, ihr Inhalt und die Autorität von der
sie gesetzt wird. Das letzte Element ist allein maßgebend für die
Einheit des Normsystems. Ein einheitliches System bilden die-
jenigen Normen, die von der gleichen Autorität ausgehen. Nur
zwischen Normen, die durch die gleiche Autorität statuiert wer-
den, gilt der Interpretationssatz : lex posterior derogat priori; und
zwar als normlogisches Prinzip. Denn jede Autorität kann, wie
sie eine Norm setzt, so diese Norm wieder aufheben, ein Sollen
schaffen und wieder vernichten, und jede Norm gilt nur so lange
als sie nicht von derselben Autorität beseitigt ist. Das liegt eben
im Wesen der Normgeltung. Aufgehoben werden kann eine Norm
natürlich nur durch eine zeitlich auf sie folgende Norm, weil
die Geltung der Norm eben in der Zeit verläuft. Die Aufhebung
kann erfolgen entweder durch eine Norm, die keinen anderen In-
halt hat als den einer bloßen Verneinung. An Stelle der durch
die ältere Norm statuierten Pflicht tritt keine neue, die derogie-
rende Norm hat lediglich Vernichtungseffekt. Oder aber die De-
rogierung erfolgt dadurch, daß die jüngere Norm eine Pflicht
statuiert, deren Inhalt mit dem der älteren logisch unvereinbar ist.
Wenn z. B. die eine Rechtsnorm, die ein Delikt mit 10 jährigem
Kerker bestraft, durch eine jüngere ersetzt wird, die auf dasselbe
Unrecht nur eine Sjährige Kerkerstrafe setzt. Hier erfolgt die
Derogierung implicite nicht ausdrücklich. In beiden Fällen ist
die ältere Norm vernichtet, weil sie von der Autorität, deren
Normen als verbindlich anerkannt sind, vernichtet wurde.
Von einem rein logischen Standpunkt aus muß jede Norm
so lange als gültig angesehen werden, als sie nicht von derselben
Autorität, die sie gesetzt hat, aufgehoben wurde. Denn jede Norm
kann nur durch eine Norm der gleichen Autorität aufgehoben
werden. Das ist eine logische Konsequenz der Normgeltung. So-
fern man die Normen, die irgendeine Autorität gesetzt hat, als
gültig anerkannt, d. h. sofern man eben eine Autorität als kom-