Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 32 (32)

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die Autorität des Gewohnheitsrechtes durch jene des (Gesetzes- 
rechtes delegiert. Das Gesetz ist als oberste und letzte Form alles 
Rechtes gedacht, soferne eben letzten Endes eine in Form 
des Gesetzes erscheinende Norm als oberste Rechtfertigung auch 
des Gewohnheitsrechtes dient. Was die Frage der Kompetenz- 
hoheit betrifft, so scheint es, als ob hier sowohl dem System des 
Gesetzesrechtes als auch jenem des Gewohnheitsrechtes Kompe- 
tenzhoheit zukomme, sofern jedes der beiden sein Gebiet auf Ko- 
sten oder zu gunsten des anderen ausdehnen oder einschränken 
kann. Allein es darf nicht vergessen werden, daß sofern der An- 
nahme nach die Geltung des Gewohnheitsrechtes auf der Aner- 
kennung durch das Gesetz beruht, diese Geltung durch das Ge- 
setz jederzeit eingeschränkt oder aufgehoben werden kann, wes- 
halb die Kompetenzhoheit ausschließlich und allein der Autorität 
des Gesetzes zuzusprechen ist, zumal ja formal überhaupt nur 
diese, nicht aber eine solche des Gewohnheitsrechtes in Betracht 
kommen kann 
Dieser Fall, ins Allgemeine erhoben, zeigt die Möglichkeit, 
daß Normen der einen Autorität kraft eigener Bestim- 
mung durch jüngere Normen einer anderen Autorität abgeän- 
dert oder aufgehoben werden können. Soll die Regel lex posterior 
derogat priori zwischen Normen verschiedener Autorität Anwen- 
dung finden, muß dies ausdrücklich durch die eine von beiden 
normiert werden. Die fragliche Regel gilt dann als Norm (z. B. 
als Rechtssatz), nicht als rechts-logisches Prinzip. Als oberste und 
damit als einzige Autorität ist aber dann jene zu erkennen, 
auf deren Anordnung hin die Regel angewendet wird. Die an- 
dere Autorität verliert ihren spezifischen Charakter und damit ist 
die Regel lex posterior nunmehr auch als rechtslogisches Prinzip 
in Geltung. Als solches bleibt es von vornherein aufrecht, wenn 
man, um die Einheit der Rechtsautorität zu wahren, nicht das 
Gewohnheitsrecht auf das Gesetzesrecht zurückführt (falls mangels 
gesetzlicher Anerkennung eine solche Zurückführung unmöglich
	        
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