Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 32 (32)

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die beabsichtigte Grenzverschiebung zwischen 
der Kompetenz des Reichsrates und jener der 
Landtage durch übereinstimmende Normen der 
Reichs- und derLandesgesetzgebung durchzufüh- 
ren. Neben dem Reichsgesetze, durch welches das Grundgesetz 
über die Reichsvertretung in seinen Kompetenzbestimmungen für 
den Reichsrat abgeändert wurde, hätten inhaltlich entsprechende, 
die Landesordnungen in ihren die Landeskompetenz bestimmenden 
Vorschriften im gleichen Sinne abändernde Landesgesetze erlassen 
werden müssen. Dann erst wäre eine einheitliche Regelung der 
Kompetenzgrenze zwischen Reichs- und Landesgesetzgebung er- 
folgt, die sowohl vom Standpunkt der Reichsverfassung als auch 
vom Standpunkte der Landesverfassung gültig gewesen wäre. Und 
hätte man in Hinkunft die einseitige Abänderung dieser Grenze 
durch Reichs- oder Landesgesetz verhindern wollen, um die 
Möglichkeit zu vermeiden, daß eine Kompetenzbestimmung vom 
Standpunkt der Reichsverfassung gültig, vom Standpunkt der Lan- 
desverfassung ungültig wäre, oder umgekehrt, dann hätte das die 
neue Grenze ziebende Reichsgesetz seine Abänderung von der Be- 
dingung abhängig machen müssen, daß auch analoge und komple- 
mentäre Landesgesetze erlassen werden, und ebenso hätte in die 
Landesgesetze, durch welche die Landesordnungen von 1861 bezüglich 
“ der Landeskompetenz abgeändert worden wären, die Bestimmung auf- 
genommen werden müssen, daß eine Abänderung ihrerseits nur bei 
einer analogen Abänderung des korrespondierenden Reichsgesetzes 
möglich sein solle. Da jedes Gesetz die Bedingungen seiner 
Abänderbarkeit selbst bestimmen kann. ist diese Lösung rechts- 
theoretisch unanfechtbar; sie ist überdies im Verhältnis der sog. 
paktierten Gesetze praktisch realisiert, die auf dem Gebiet der 
dualistischen Angelegenheiten in Oesterreich und Ungarn erlassen 
werden. Diese Lösung bietet eben die einzige Möglichkeit im 
Verhältnis zu zwei souveränen, mit Kompetenzhoheit begabten 
Legislativen eine dauernde Gemeinsamkeit zu erzielen.
	        
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