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und Sinn des Art. 16 festzustellen, darf Art. 15 nicht herange-
zogen werden, und umgekehrt.
Dennoch herrscht der entgegengesetzte Standpunkt — we-
nigstens in Parlamentskreisen. In der Reichsduma ist die Mei-
nung, daß die beiden Artikel denselben Zweck verfolgen und
einander ergänzen. nicht selten ausgesprochen worden®. Die wis-
senschaftliche Literatur hüllt sich in dieser Frage in Schweigen ®,
was um so mehr zu bedauern ist, als durch eine wissenschaftlich
begründete rechtzeitige Klarlegung des wahren Sinnes eines jeden
Artikels vielleicht viel Streit und Hinundherreden in der gesetz-
gebenden Körperschaft würde vermieden werden.
Wir gehen zur Analyse der strittigen Artikel über.
LI.
Nach dem genauen Sinne von Abs. I Art. 15 kann ein Ab-
geordneter einer Beschränkung oder Entziehung seiner Freiheit
nur auf Grund einer Verfügung der richterlichen Gewalt unter-
worfen werden. Hieraus folgt nun, daß eine jede Beschränkung
oder Entziehung der Freiheit, sobald sie von nicht-gerichtlichen
Organen, d. h. von Vertretern der Administration, ausgeht, als
5 Vgl. z. B. die Erklärung des Abgeordneten KoRSSAKOFF in der Sit-
zung vom 9. Juni 1906: „Die persönliche Unantastbarkeit der Reichsduma-
mitglieder sichern Art. 15 und 16 des Reichsdumastatutes. Diese Artikel
sind ihrem Wesen nach gleichartig und unterscheiden sich bloß hinsicht-
lich ihrer Fassung“ usw. Stenogr. Ber. 1906, B. II, Spalte 1198. Vgl. die
Reden der Abgeordneten LEDNITZKY, ibid. 1200; KoKOSCHEIN, ibid. 1892;
PERGAMENT, Stenogr. Ber. 1907, B. I, Sp. 1435 („zwei Hälften einer
Frage“) u. a.
e W. W. IwAanowsKYy, Lehrbuch des Staatsrechts (russ.), 2. Aufl.
Kasan 1909, S. 345, erwähnt den Art. 15 überhaupt nicht; W. GRIBOWSKY,
Das Staatsrecht des Russischen Reichs, Tüb. 1912, S. 65 und A. J. JELI-
STRATOFF, Staatsrecht (russ.), Moskau 1912, S. 176 beschränken sich auf
seine wörtliche Wiedergabe; von RaIson, Ueber die besonderen Vorrechte
der gewählten Mitglieder des Reichsrats und der Mitglieder der Reichs-
duma (russisch), St. Pet. 1909, S. 131 ff. gibt die Analyse beider Artikel
gleichzeitig.