Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 32 (32)

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daß am 5. desselben Monats auf Anordnung des St. Petersburger 
Stadthauptmanns beim Abgeordneten OHSOL eine Durchsuchung 
stattgefunden habe; hierbei seien einige der Abgeordneten, die sich 
in OHSOLs Wohnung befunden hätten, persönlich durchsucht und 
sämtliche Anwesenden mehrere Stunden lang von den Polizeibe- 
amten festgehalten worden”. Dieses bot die Grundlage zu einer 
dringlichen Interpellation wegen ungesetzmäßiger Handlungen der 
Regierungsgewalt’®. 
Eine formelle Antwort der Regierung auf diese Interpellation 
erfolgte nicht, da die Duma den 3. Juni aufgelöst wurde; daß 
diese Antwort negativ gelautet hätte, unterliegt wohl keinem 
Zweifel ?°, 
In der Tat stellt eine Haussuchung zweifellos keine Frei- 
heitsentziehung vor. Dieses könnte bis zu einem gewissen 
Grade in den Staaten, wo die belgisch-französische Formel der 
Unantastbarkeit sich Geltung verschafft hat, bestritten werden; 
dort aber, wo dieses Privileg die Abgeordneten nur vor der Haft 
schützt. ist es unbrstreitbar; denn eine Haussnchung kann an sich 
unter keine Art der Freiheitsentziehung rubriziert werden °”. 
Das Erzwingen der Anwesenheit des Wohnungswirtes und 
der sich zurzeit bei ihm befindenden Abgeordneten bei der Durch- 
suchung kann jedoch kaum als richtig und gesetzlich anerkannt 
werden. Hierin hatten die Initiatoren der Interpellation in Sachen 
OHSOL vollkommen Recht. Die Ordre des St. Petersburger Stadt- 
hauptmanns enthielt weder eine Verfügung die in OHSOLs Woh- 
nung etwa angetroffenen Reichsdumamitglieder, wenn auch nur 
zeitweilig, festzuhalten, noch konnte sie eine solche enthalten, 
?* Stenogr. Ber., 2. Session, B. II. Sp. 203 ff. 
25 Ibid., Sp. 252. 
26 Jn der Reichsdumasitzung vom 7. Mai gaben sowohl der Minister- 
präsident als auch der Justizminister Erklärungen zur Deklaration ab, von 
beiden wurden die Handlungen der Polizei und der richterlichen Gewalt 
für vollkommen richtig anerkannt. 
2? Sie. v. RAISon, loc. cit., 140; FOIXITzKY, loc. eit., B. I, 307. 
 
	        
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