kommunalen Selbstverwaltung großenteils verschafft, indem sich
hier eine kommunale Berufsbureaukratie (sehr gegen die Mei-
nung der Väter der ersten Städteordnung) gebildet hat.“
Dasjenige, was HuGo PREUSS von der englischen Entwick-
lung sagt, indem er sie in Gegensatz zur preußisch-deutschen
Entwicklung stellt, trifft in weitgehendem Maße auch für die
hamburgisch-lübische Entwicklung zu. Ich glaube nicht, daß auf
die hamburgisch-lübische Entwieklung jemals die Entwicklung der
Dinge in England Einfluß gehabt hat. Der Grund der Aehnlich-
keit der Entwicklung in England und in Hamburg-Lübeck ist
eben einfach darin zu suchen, daß in Hamburg und Lübeck nie-
mals die kontinentale absolute Fürstengewalt des 17. und 18. Jahr-
hunderts die Weiterentwicklung bestimmt hat, so daß dann im
19. Jahrhundert für die Neuschaffung einer Selbstverwaltung kein
Raum war.
Mir scheint es erwünscht, daß die Eigenart des hamburgisch-
lübischen Ehrenamts, die sich von der preußischen Art des Ehren-
amts wesentlich unterscheidet, auch in weiteren Kreisen Beachtung
findet. Wenn eine eigenartige Verwaltung so große Kraft ent-
faltet und so Bedeutendes schafft, wie das in Hamburg und Lübeck
der Fall gewesen ist, so scheint mir diese Erscheinung der Be-
achtung wert. Jede Staats- und Kommunalverwaltung hat ein
starkes Interesse daran, alle latent vorhandenen Kräfte frei zu
machen, die einer gedeihlichen Entwicklung des Gemeinwesens zu
dienen vermögen. Gelingt das irgendwo in auffallend gutem Maße
infolge eigenartiger Einrichtungen, so verdienen diese Einrich-
tungen studiert zu werden.