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Dr. jur. Franz Fränkel, Der Rechtsschutz des Zeitungsinhal-
tes. Rechtsvergleichende Darstellung mit besonderer Berücksich-
tigung der Gerichtsberichte. Marburg 1912. Elwertsche Verlags-
buchhandlung. 139 S. Brosch. 3 Mark.
Diese Monographie bildet den 16. Band der von Professor Dr. ERNST
HEyMAnN in Marburg herausgegebenen Arbeiten zum Handels-, Gewerbe-
und Landwirtschaftsrechte.
Auf eine Einleitung, welche Rechtsgeschichtliches und den Begriff der
Zeitung zum Gegenstande hat, folgt der Hauptteil, der den Rechtsschutz
des Zeitungsinhalts im einzelnen behandelt, und zwar sowohl den inner-
staatlichen Rechtsschutz als den zwischenstaatlichen Rechtsschutz. Das
Urheberrecht und das Wettbewerbsrecht ist in gleicher Weise berücksich-
sigt. Der Berner Uebereinkunft und den Sonderverträgen des Deutschen
Reiches ist besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Ein gutes Sachregister
und ein sorgfältiges Quellenregister erhöht den Wert und die Brauchbar-
keit des Buches wesentlich. Es ist eine sehr fleißige und gründliche Arbeit,
welche auf der Höhe der Zeit steht und die Literatur in erschöpfendem
Maße berücksichtigt und auch zitiert. Wie der Autor in seinem Vorwort
selbst betont, fehlte es bisher in der deutschen rechtswissenschaftlichen
Literatur an einer derartigen zusammenfassenden Studie, wie sie hier ge-
boten wird und man kann sagen, daß durch dieses Buch eine Lücke aus-
gefüllt wird, die nicht bloß von dem Juristen, sondern auch von dem Jour-
nalisten bisher empfunden wurde. Die Sprache ist klar und leicht ver-
ständlich, ja sogar fesselnd. Zahlreiche Beispiele tragen dazu bei, daß die
Lektüre anregend wird. Der Preis ist sicher nicht zu teuer, wenn man
bedenkt, welche Fülle an Material zusammengetragen ist, so daß ein Ver-
alten des Buches so bald nicht zu befürchten ist. Druck und Ausstattung
ist einwandfrei.
Schwandorf. Rechtsanwalt Hermann.
Richard Kahn, Fensterrecht (Aussichtsrecht, Lichtrecht)
nach den wichtigeren geltenden Partikularrech-
ten Deutschlands. Gekrönte Preisschrift. Verlag von Duncker
und Humblot, München und Leipzig 1913. — 255 S. Geh. 7 Mark.
Diese von der juristischen Fakultät der Universität Heidelberg preis-
gekrönte Schrift zerfällt in einen kleineren grundlegenden Abschnitt und
einen größeren Hauptteil. Ersterer enthält drei Hauptkapitel, nämlich das
Fensterrecht im allgemeinen, dann die geschichtlichen Grundlagen des
geltenden Fensterrechts und die reichsrechtlichen Grundlagen des gelten-
den Fensterrechts. Der zweite Teil behandelt in drei Hauptkapiteln das
eigentliche Thema des Werkes und zwar zunächst das partikulare Fenster-
recht in seiner vollkommensten Ausgestaltung (als pro- und kontrafenster-
rechtliche Eigentumsbeschränkung), das Fensterrecht im allgemeinen Land-