Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 32 (32)

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Die Ausführungen über das Verhältnis des Kultusministeriums zum landes- 
herrlichen Kirchenregiment schließen mit der beachtenswerten Hervor- 
hebung, daß das Plazet des Königs gegenüber der protestantischen Kirchen- 
gewalt, eben weil sie mit der Staatsgewalt verbunden sei, keinerlei prak- 
tische Bedeutung besitze. Den Abschluß bilden die Erörterungen über das 
Verhältnis des Landtags und der protestantischen Generalsynoden zum 
landesherrlichen Kirchenregiment. — Fördert die Arbeit auch keine neuen 
wissenschaftlichen Ergebnisse zutage, so wird sie doch, wie schon ein- 
gangs hervorgehoben, ihrer einheitlichen Darstellung eines schwierigen 
Rechtsgebietes wegen allgemeinen Beifall finden. 
Speyer am Rhein. Dr. Hellmuth. 
Arthur Niggl, Dr. jur., Postrat im Kgl. Bayer. Staatsministerium für Ver- 
kehrsangelegenheiten in München, Das Postrecht. Die wichtig- 
sten Vorschriften des inländischen und des internationalen Postrechts 
mit Erläuterungen. Verlag von W. Kohlhammer, Berlin, Stuttgart, 
Leipzig 1913. 267 Seiten. Preis geb. Mk. 5.50. 
Das Werk ist in seiner Art und Anlage neu. Von den Vorschriften 
des Postrechtes fand bisher nur das Gesetz über das Postwesen des Deut- 
schen Reichs vom 28. Oktober 1871 mit der Novelle vom 20. Dezember 1899 
in den Ausgaben von DAMBACH-GRIMM (Berlin 1901 mit Nachtrag 1904) und 
von ASCHENBORN ıBerlin 1908) eine eingehendere Frläuterung, während die 
übrigen Gesetze und Verordnungen postrechtlichen Inhalts bisher nur in 
Textausgaben erschienen waren. Aber auch die genannten Bearbeitungen 
des Reichspostgesetzes sind durch die Literatur und Rechtsprechung über 
gewisse grundlegende Fragen postrechtlichen Inhalts überholt worden, so 
daß die vorliegende Arbeit, die das gesamte Postrecht in seinen wichtig- 
sten Vorschriften umfaßt, einem wirklichen Bedürfnisse Rechnung getragen 
hat. Wie sehr insbesondere die Verarbeitung der neueren Fachliteratur 
und Rechtsprechung not getan hat, erhellt aus der Tatsache, daß trotz der 
mehr als vierzigjährigen Geltungsdauer des Reichspostgesetzes heute noch 
immer neue Fragen postrechtlicher Natur den Gegenstand oberstrichter- 
licher Entscheidungen bilden, daß die mannigfaltigen Bedürfnisse und Fort- 
schritte wirtschaftlicher und kultureller Natur dem Postverkehre immer 
neue Aufgaben stellen, namentlich aber die rechtliche Seite aller auf- 
tauchenden Verkehrsfragen mehr und mehr hervorkehren. Nicht allein der 
Laie, auch der Fachmann hat daher einen sicheren Wegweiser nötig, der 
ihn über zweifelhafte Fülle rasch aufklärt und mit der erschienenen Lite- 
ratur und Rechtsprechung, die sowieso ziemlich zerstreut ist, ohne Zeit- 
aufwand vertraut macht. 
Das Werk zerfällt in drei Abschnitte, die durch die Natur der Sache be- 
gründet sind: I. Die verfassungsmäßigen Grundlagen. — II. Das inländische
	        
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