Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 32 (32)

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Punkt stoßen, auf dem das ganze System der juristischen Kon- 
struktion ruht, gleichsam von außen her gestützt. 
Es ist juristisch im Grunde ebensowenig begründet, die 
Kontinuität des heute geltenden Verfassungsrechtes mit dem Februar- 
patent von 1861 zu beginnen, wie es juristisch nicht zu rechtferti- 
gen ist, das 1867er Grundgesetz über die Reichsvertretung zum 
Ausgangspunkte zu wählen. Tut man das letztere. dann geht 
man von der Voraussetzung aus, daß Dezember 1367 ein neues 
mit dem Februarpatent in Widerspruch stehendes Verfassungs- 
prinzip faktisch zum Durchbruch gelangt ist, ohne daß das 
Februarpatent legal abgeändert worden wäre (was übrigens mangels 
des vom Februarpatent vorgesehenen weiteren Reichsrates gar 
nicht mehr möglich war). Diese Dezember 1867 geschaffene 
Verfassung, die gleichsam originär kraft der Tatsachen entsteht 
und nicht derivativ aus dem Februarpatent abzuleiten ist, das 
sie unter den von ihm selbst vorgesehriebenen Bedingungen ab- 
ändert, diese Verfassung teilt die legislative Kompetenz zwischen 
Reich und Land neu auf. Diese Verfassung ist aber eine Reichs- 
verfassung. Die Landesverfassungen bleiben nur soweit in Gel- 
tung, als sie mit ihr nicht in Widerspruch sind. Auf Grund 
dieser originär entstandenen 1867er Verfassung steht das Recht, 
die Kompetenz zwischen Reich und Land zu regeln, dem 
Reich, und zwar ausschließlich und allein dem Reich zu. Das 
ist die Voraussetzung für die Gültigkeit ihrer wichtigsten Bestim- 
mungen. Nach dieser Verfassung von 1867 steht die Kompetenz- 
hoheit ausschließlich dem Reich zu, denn das Reich übt die 
Kompetenzhoheit in dieser Verfassung aus. Die Länder haben 
ihre Kompetenzhoheit faktisch verloren, müssen sie verloren 
haben, wenn die 1867er Reichsverfassung auch für die Länder 
gelten soll. Daß sie aber Geltung habe, ist präjuristische An- 
nahme, dafür gibt es juristisch keinerlei Rechtfertigung. 
Man kann das 1867er Grundgesetz über die Reichsvertretung 
ın seiner Totalität als gültig nur insoferne annehmen, als man auf
	        
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