Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 32 (32)

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Einleitung. 
81. Literarhistorische UVUebersicht*. 
Aeltere Untersuchungen der parlamentarischen Disziplin feh- 
len fast vollständig. Am interessantesten ist der Versuch von 
* Abkürzungen und Zitierweise: AbgH. = Preußisches Haus der Ab- 
geordneten. GO. = Geschäftsordnung. GOGes. = Geschäftsordnungsgesetz. 
LO. = Landtagsordnung (Sachsen s. u. Note 53). MT. = Magyar törveny- 
tar 1836/68. Evi törvenycezikkek (Sammlung ungarischer Gesetze, hrsg. von 
Markus 1896). R. = Rule (einzelne Regel der Geschäftsordnungen im Senat 
und im Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten von Nordamerika). 
RT. = Deutscher Reichstag. RV. = Verfassung des Deutschen Reichs. 
SF. = Statuto fondamentale. StenBer. = Stenographische Berichte. StGG. 
= Staatsgrundgesetz. StO. = Standing Order. VerfG. = Verfassungsge- 
setz. VU. = Verfassungsurkunde (pr. VU. = die Verfassungsurkunde für 
den preußischen Staat). 
Autoren, von denen nur ein Werk benutzt worden ist, werden mit 
ihrem Namen und der Seitenzahl zitiert. FLEINER 164 bedeutet also: 
FLEINER, Institutionen des deutschen Verwaltungsrechts Seite 164. — Bei 
den übrigen ist die Zitierweise, soweit erforderlich, noch ausdrücklich ver- 
merkt. 
Mit I und II werden bei den Staaten, in denen das Zweikammersystem 
gilt, die erste bzw. zweite Kammer bezeichnet. Beim Anführen der Ge- 
schäftsordnungsbestimmungen ist die Abkürzung GO, nur da, wo zu Zwei- 
feln Anlaß sein könnte, verwendet worden. RT.$ 64 bedeutet daher: Ge- 
schäftsordnung des deutschen Reichstages $ 64; Ungarn II, $ 251: Ge- 
schäftsordnung des ungarischen Abgeordnetenhauses $ 251. — Bemerkt 
sei, daß bei Sachsen, sofern nicht durch den Zusatz GO. ausdrücklich auf 
die von den Kammern erlassenen Geschäftsordnungen hingewiesen wird, 
immer die als formelles Gesetz am 17. X. 1874 ergangene Landtagsordnung 
gemeint ist. Das gleiche gilt für die übrigen Note 53 aufgezählten 
Staaten mit Geschäftsordnungsgesetzen, mit Ausnahme von Oesterreich, da 
hier die Disziplinarvorschriften in den von den Kammern geschaffenen Ge- 
schäftsordnungen enthalten sind. 
Die Geschäftsordnungen sind im allgemeinen schwer zu erhalten. Sie 
finden sich, soweit sie formelle Gesetze sind, in den Gesetzsammlungen. 
Als gesondert im Buchhandel erschienen seien hier, abgesehen von den 
später genannten Werken von PERELS, PLATE und MOREAU et DELPECH 
genannt: 
Rosın, Badische Verfassungsgesetze, Freiburg 1887. 
SCHÜCKING, Quellensammlung zum preußischen Staatsrecht, Leipzig 1906. 
  
 
	        
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