Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 32 (32)

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irreführenden Wortlauts des $ 68. Er bestimmt: „Le president 
invite les orateurs qui s’ecartent de l’objet du debat ou qui troub- 
lent l’ordre & rentrer dans la question, ou il les rappelle & l’ordre“ ?®°. 
Dem s’ecarter de l’objet du debat entspricht die Aufforderung & 
rentrer dans la question, d. h. der Ruf zur Sache, dem troubler 
V’ordre der rappel ä& l’ordre, also der Ordnungsruf; nicht etwa 
soll die Störung der Ordnung Voraussetzung auch für den Ruf 
zur Sache sein ®®., 
Den Ruf „zur Sache“ erteilt fast durchweg der Präsident °*°, 
Niemand kann ihn auf Abschweifungen vom Thema aufmerksam 
machen, und niemand darf auf einen Ruf zur Sache antragen. 
Die rechtliche Natur läßt sich einfach dahin bestimmen, daß 
der Ruf zur Sache ein Disziplinarmittel präventiver Art ist. Das 
ist ohne weiteres ersichtlich und auch nicht zu bestreiten °®°. Er 
bezweckt also, die Redner in sachgemäßem Rahmen zu halten. 
Er soll keinen Bruch der parlamentarischen Ordnung sühnen, da, 
wie erwähnt, die Redeordnung ihr gegenüber — obwohl ihr ein- 
gegliedert — selbständig ist. 
$ 15. Die Wortentziehung. 
Die Wortentziehung ist die Folge sowohl einer Ordnungs- 
widrigkeit als eines Verstoßes gegen die Redeordnung. Die Er- 
örterung hätte daher unter beiden ihren Platz. Immerhin ist sie 
an dieser Stelle gerechtfertigt (abgesehen davon, daß Wieder- 
holungen vermieden werden sollen), da sie ein Eingriff in die in 
der parlamentarischen Redefreiheit enthaltene gemeine Aeußerungs- 
freiheit ist, also dem Begriff der Redeordnung näher steht. 
380 MOREAU I 505/6. 
31 JJeber den Ruf zur Sache in der heutigen GO. des ungarischen Ab- 
geordnetenhauses s. u. Note 386. 
32 Vgl, PERELS 95 mit Belegen aus der Praxis des Reichstags; PLATF 
N. 2 zu $ 48 S. 150; anders England, s. MAY 323/4. 
3 HUBRICH 434; WEIGEL 97. 
#8 Vgl. HUBRICH 326; pr. VU. Artt. 27, 84 1.
	        
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