Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 32 (32)

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Landesherrn.* (LoTz: die Behördenorganisation im ehemaligen 
Kurhessen in SCHMOLLERs Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwal- 
tung und Volkswirtschaft 1904 S. 198.) Das erklärt sich sehr 
einfach durch die Erwägung, daß damals am Beginn des 19. Jahr- 
hunderts die einzelnen kurhessischen Länder: Althessen, Fulda. 
die Grafschaft Schaumburg, Fürstentum Hanau, kein einheitliches 
durch ein oberstes Staatsgrundsgesetz zu einer untrennbaren Ein- 
heit verbundenes Staatsganzes bildeten, sondern eine lockere Ver- 
einigung verschiedener Territorien unter demselben Monarchen. 
Ganz ähnlich wie im vormärzlichen Preußen. 
Die Kriegsverwaltung — den sog. Kriegsstaat — führte in 
oberster Instanz ein Kriegskollegium, bestehend aus einigen Gene- 
rälen, einem Direktor und einer Anzahl Kriegsräte. Unter ihm 
stand das Kriegszahlamt und das Kriegskommissariat. Diese Be- 
hörden bearbeiteten alle Angelegenheiten des Kriegswesens: Justiz-, 
Marsch-, Einquartierungs- und Invalidensachen, ferner Verpflegung, 
Marsch- und Remontewesen. Neben dem „Geheimen Rat“ oder gehei- 
mem Ministerium stand als sehr wichtige Verwaltungsstelle des 
„Zavilstaates“* unter dem Präsidium eines Ministers die „Ober- 
rentkammer“. Sie war die oberste Finanzbehörde und leitete die 
gesamten landesfürstlichen Finanzen wie Kammerverwaltung. Sie 
hatte auch die Ueberwachung des gesamten Gewerbe- und Zunft- 
wesens und die Rechtsprechung auf diesem Gebiet vorbehaltlich 
der obersten Rechtsprechung der OAGer. Die Öberleitung der 
direkten Steuern für den ganzen Kurstaat — abgesehen von Ha- 
nau, wo eine besondere Steuerbehörde bestand, hatte das Steuer- 
kollegium in Cassel, dessen Präsident unmittelbar an den Landes- 
herrn zu berichten hatte. „Im übrigen bestand noch ein Bau- 
departement, ein Bergwerks- und Salzdepartement, eine Münz- 
deputation und einige andere technische Oberbehörden mit mehr 
gutachtlichen Funktionen.* (LOTZ a. a. O. S. 200.) 
Diese alte buntscheekige Organisation wurde bei ihrer Schwer- 
fälligkeit, Unübersichtlichkeit und Zersplitterung den Bedürfnissen
	        
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